Deutsche Kinderhilfe über Haftstrafen im Fall "Elysium"

Kinderpornografie noch zu schwer aufzudecken

08:54 Minuten
Ein Mädchen umfasst ihre Knie mit ihren Armen und versteckt ihren Kopf hinter einem Stofftier. Der Hintergrund ist schwarz.
Der Begriff Pornografie verharmlose das, was den Kindern angetan werde, sagt Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe zum Fall "Elysium". © imago/ blickwinkel/ McFoto/ M. Bergsteiger
Rainer Becker im Gespräch mit Nicole Dittmer · 07.03.2019
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Vier Männer aus der Führungsriege der von Deutschland aus betriebenen Kinderpornografie-Plattform "Elysium" sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Strafmaß sei vertretbar, sagt Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, hat die Urteile gegen die vier Führungsmitglieder der Kinderpornografie-Plattform "Elysium" als "im Rahmen des vorhandenen Systems vertretbar" bezeichnet. Im Deutschlandfunk Kultur sprach er sich auch für härtere Strafen in Teilbereichen des deutschen Rechts aus, etwa beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Das Landgericht Limburg hat die vier Männer am Donnerstag zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten bis neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Einer der vier soll die Plattform ins Leben gerufen haben. Ein weiterer habe seine Werkstatt als Standort für den Server im hessischen Bad Camberg zur Verfügung gestellt. Und zwei weitere Angeklagte hätten Chats betreut. "Elysium" wurde im Juni 2017 abgeschaltet und hatte zu diesem Zeitpunkt mehr als 111.000 Nutzerkonten weltweit.

Der Begriff Pornografie ist zu harmlos

Die mutmaßlichen Betreiber der Kinderpornografie-Plattform "Elysium" vor dem Landgericht Limburg
Die als Betreiber der Kinderpornografie-Plattform "Elysium" Verurteilten vor dem Landgericht Limburg.© dpa-Bildfunk / Thomas Frey
Becker gab zu Bedenken, dass der Besitz von kinderpornografischem Material mit einer Höchststrafe von drei Jahren geahndet werden könne. Begehe ein Erwachsener Ladendiebstahl, könne er jedoch bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhalten. Der Begriff Pornografie verharmlose das Vergehen. "Hier werden Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt und das blendet man im Grunde aus und sagt, der guckt ja nur Filme", sagt Becker. Wer solche Filme ansehe, der habe Mittäterwillen, ansonsten würde er sich dieses Material nicht anschauen.
"Wenn wir Erfolge haben im Bereich Kinderpornografie, dann weil es Hinweise aus dem Ausland gibt", sagt Becker weiter. Er bemängelt in diesem Zusammenhang, dass es keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gebe. IP-Adressen, die bei Ermittlungen im Ausland bekannt würden, könnten daher oft nicht mehr ausgewertet werden.

Kanadisches Projekt Arachnid als Vorbild?

In anderen Ländern seien die Methoden weiter fortgeschritten als in Deutschland. In Kanada beispielsweise habe das Canadian Centre for Child Protection das Projekt "Arachnid" angestoßen. Mit diesem könnten in Sekundenschnelle Internetseiten auf kinderpornografisches Material untersucht werden. In den zwei Jahren, in denen das Projekt laufe, seien etwa 4200 Missbrauchsserien aufgedeckt worden.
(ske)
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