Deutsche IS-Kämpfer

Rückkehr in den Rechtsstaat

04:10 Minuten
Bewaffnete Soldaten führen Gefangene, deren Augen verbunden sind, durch einen Gang.
ISIS-Kämpfer in syrischer Gefangenschaft - etwa 100 Deutsche befinden sich unter ihnen. © picture-alliance / dpa / RIA Novosti / Dmitriy Vinogradov
Ein Analyse von Christian Rath · 01.07.2019
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Wer im Ausland für eine Terrormiliz kämpft, kann künftig seine Staatsbürgerschaft verlieren - dies hat der Bundestag beschlossen. Für die deutschen IS-Kämpfer in syrischer und irakischer Haft ist dies keine Lösung, sagt Jurist Christian Rath.
Sie sind deutsche Staatsbürger, aber sie sitzen im Norden Syriens und im Norden Iraks. Dort wo die Terrormiliz Islamischer Staat einst stark war und große Gebiete beherrschte. Jetzt ist das Kalifat zerschlagen und viele der ehemaligen Kämpfer gerieten in Gefangenschaft.
Eigentlich ist der Sieg gegen den IS ja eine Erfolgsgeschichte. Aber es ist eine Erfolgsgeschichte, die Deutschland ratlos macht.
Was soll man mit diesen ehemaligen IS-Kämpfern tun?
Soll man sie zurück nach Deutschland holen und - soweit möglich - vor Gericht stellen?
Oder soll man einfach nur froh sein, dass die unliebsamen Staatsbürger weg sind?

Ehemalige IS Kämpfer bleiben gefährlich

Die Sache drängt. Viele der inhaftierten deutschen IS-Kämpfer sitzen in provisorischen Gefängnissen der syrischen Kurden, die dringenderes zu tun haben, als Islamisten aus Westeuropa zu bewachen.
Jeder weiß: Wenn die Kurden ihre Gefangenen einfach freilassen, könnten diese heimlich nach Deutschland zurückkehren und wären deshalb umso gefährlicher. Also muss die deutsche Politik etwas tun. Bald.
Aber was?
Wenn man wenigstens genau wüsste, was das für Menschen sind: Sind sie immer noch fanatische Gotteskrieger, die in Deutschland hetzen und agitieren würden? Haben sie vielleicht den Auftrag, in Deutschland Anschläge zu begehen?
Oder sind die ehemaligen IS-Kämpfer einfach nur kampfesmüde, froh dem Gemetzel lebend entkommen zu sein? Würden sie vielleicht sogar gegen Kampfgefährten vor Gericht aussagen und in Schulen vor dem Dschihad warnen? Wenn man das bloß wüsste.

Anspruch auf Rückholung - darüber verhandeln die Gerichte

Was man weiß: Es sind nicht nur rund hundert Männer, um deren Rückholung gestritten wird. Es geht auch um Frauen und Kinder.
Zwölf deutsche IS-Frauen sind schon zurückgekehrt, möglicherweise mit staatlicher Hilfe. Bei Waisenkindern mit deutscher Staatsbürgerschaft hat sich die Bundesregierung sogar offiziell dazu bekannt, sich um eine Rückholung zu bemühen.
Inzwischen wird auch in zwei Gerichtsverfahren über einen "Anspruch auf Rückholung" gestritten, vor dem Verwaltungsgericht Berlin - typisch deutsch. Doch juristisch lässt sich diese Frage wohl kaum klären. Natürlich hat der Staat eine Schutzpflicht für seine Staatsbürger. Aber bei der Verwirklichung dieser Pflicht hat er auch ein weites Ermessen. Und praktische Hindernisse lassen sich hier ja leicht finden. Etwa, dass es in den Kurdengebieten keinen richtigen Staat gibt und deshalb keine geordneten Auslieferungsverfahren möglich sind.

Ausbürgerung - keine realistische Option

Die Lösung, die der deutschen Politik zuerst einfiel, war vielleicht auch typisch deutsch: Man könnte die IS-Kämpfer ja einfach ausbürgern. Wer für eine Terrormiliz gekämpft hat, verliert die deutsche Staatsbürgerschaft.
Aber: das Gesetz gilt nur für Doppelstaatler, weil diese nach der deutschen Ausbürgerung nicht staatenlos werden können. Soviel Schutz bietet das Grundgesetz immerhin. Und: Die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts gilt nicht rückwirkend - bietet also keine Lösung für das aktuelle Dilemma.
Die IS-Kämpfer in Kurdistan bleiben also erst mal Deutsche.

Läuterung durch Rechtsstaatlichkeit?

Doch Deutschland ist nicht allein. Auch andere westeuropäische Staaten haben ein Problem mit "ihren" IS-Kämpfern. Schon ist die Rede davon, man könnte in der Region einen gemeinsamen UN-Gerichtshof einrichten, der für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren sorgt - weit weg von zu Hause natürlich.
Aber auch dieser Wolkenkuckucks-Gerichtshof wird akut nicht helfen. Viel zu kompliziert ist so etwas für eine schnelle Lösung. Letztlich wird ein Großteil der deutschen IS-Kämpfer wohl doch in Deutschland landen, vor Gericht und im Gefängnis oder wenigstens gut überwacht.
Und wie immer kann der Rechtsstaat nur hoffen, dass eine faire Behandlung auch bei manchen Betroffenen oder Beobachtern aus dieser Szene die Erkenntnis weckt, dass eine Demokratie mit Grundrechtsschutz schon auch eine Errungenschaft ist.

Christian Rath, 1965 geboren, ist Journalist und promovierter Jurist. Er schreibt als rechtspolitischer Korrespondent unter anderen für die taz, die Badische Zeitung und den Kölner Stadtanzeiger. Er lebt in Freiburg und ist in Karlsruhe Vorstandsmitglied der Justizpressekonferenz. Auf Twitter ist er hier anzutreffen.

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