Der Bundesgerichtshof sieht Netzsperren wegen Urheberrechten nur als letztes Mittel

    Ein Mann im Anzug sitzt mit aufgeregtem Gesichtsausdruck an seinem Schreibtisch und tippt mit übertriebener Geste auf die Tastatur vor sich.
    Internetnutzer © imago / fStop Images
    23.06.2022
    Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen dürfen nur das allerletzte Mittel sein. Das hat der Bundesgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Bei einer Netzsperre sei die Gefahr zu groß, dass auch legale Inhalte nicht mehr zugänglich seien, erklärten die Richter zur Begründung. Ein Urteil ist aber noch nicht gesprochen. Mehrere Wissenschaftsverlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien hatten gegen die Telekom geklagt. Sie beanspruchen, dass Internetseiten der Dienste "LibGen" und "Sci-Hub" gesperrt werden, weil dort Artikel und Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlicht wurden. Das Oberlandesgericht München hatte entschieden, sie hätten sich zuerst an den in Schweden ansässigen Host-Provider der beiden Internetdienste wenden müssen.