Der Albtraum hört nicht auf

Von Dorothea Jung · 11.05.2013
Die Angehörigen der Mordopfer erleben im NSU-Prozess eine Angeklagte, die keine Reue äußert und den Gerichtssaal zum Laufsteg macht, ohne dass ihr jemand in die Parade fährt. Das ist bitter, doch müssen jetzt Sachlichkeit und Sorgfalt einkehren.
Es hört einfach nicht auf! Das erleben die Angehörigen der Opfer täglich. Der Alptraum hat kein Ende. Seitdem ihre Ehemänner und Väter mutmaßlich von der Zwickauer Terrorzelle ermordet wurden, haben die Angehörigen fast ausschließlich beklemmende Erfahrungen gemacht. Von staatlicher Seite erlebten sie Verdächtigungen statt Opferschutz, von Seiten vieler Nachbarn und Bekannten eher Misstrauen und Ausgrenzung als Mitgefühl und Hilfe. Wie können die Angehörigen es aushalten, dass Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar nicht in der Lage waren, Ermittlungshypothesen zu entwickeln, die auf einen rassistischen oder rechtsextremen Hintergrund zielen? Dass die Ermittler offenbar nur von einer einzigen Vorstellung geleitet wurden, nämlich dass sich dort Einwanderer gegenseitig umgebracht haben.

Wie sollten die Angehörigen da nicht vermuten, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz von Ressentiments beeinflusst wurden? Wie können sie es ertragen, dass bei der Fahndung so viele Sorgfaltspflichten verletzt wurden, dass der parlamentarische NSU-Untersuchungsausschuss wahrscheinlich auch noch im neuen Bundestag Arbeit haben wird? All diese Punkte summieren sich zu einem Skandal, der jeden Demokraten fassungslos macht – für die Angehörigen der Opfer jedoch ist dieser Skandal eine ungeheuerliche Belastung.
Und dann kamen noch die "kleinen" Belastungen dazu: Da wurde die von der Bundesregierung gezahlte Opferhilfe von rund 10.000 Euro in einigen Fällen mit der Sozialhilfe verrechnet. Dann kam das Hickhack um die Presseakkreditierung für Prozessberichterstatter und die Weigerung des Gerichtes, eine Video-Übertragung in einen weiteren Verhandlungssaal zuzulassen. Es folgten die Verschiebung des Prozessbeginns und die Befangenheitsanträge der Verteidiger. Und jetzt der absurd anmutende Verdacht, dass Beate Zschäpe ihre Anwälte namens Stahl, Heer und Sturm mit Bedacht ausgewählt hat, um mit den Namen rechtsextreme Assoziationen zu provozieren. Es hört einfach nicht auf.

Es geht nicht vorrangig um das Versagen der Ermittler
Jahrelang haben die Angehörigen auf einen Prozess gewartet, der die wahren Schuldigen am Tod ihrer Väter und Söhne benennt und verurteilt. Nun erleben sie im Prozess eine Angeklagte, die keine Reue äußert und den Gerichtssaal zum Laufsteg macht, ohne dass ihr jemand in die Parade fährt. Sie werden Zeuge eines Verfahrens, in dem Beate Zschäpe im Mittelpunkt steht und nicht die Ermordeten. Und dies wird so bleiben. Denn das Gericht hat in erster Linie die Anklage zu prüfen. In dem Verfahren gegen Beate Zschäpe geht es nicht vorrangig um das Versagen der Ermittlungsbehörden oder um eine Aufklärung der Fahndungspannen. Die Münchener Richter werden nicht darüber entscheiden, ob die Polizei auf dem rechten Auge blind war oder sich von Ressentiments leiten ließ. Auch werden sie kein Urteil darüber fällen, welche Verfassungsschutzämter in Deutschland am unfähigsten waren.

Das Gericht in München muss ergründen, ob Beate Zschäpe an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen beteiligt war. Da mag der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, noch so engagiert schon vor dem Verlesen der Anklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für Beate Zschäpe fordern: Nach deutschem Recht gibt es eine Strafe erst, wenn die persönliche Schuld der Angeklagten bewiesen ist und nach der Beweiswürdigung ein Urteil gesprochen wurde.

Das ist für die Angehörigen wahrscheinlich bitter und möglicherweise eine weitere Zumutung und Belastung. Aber es geht nicht anders. Nach all dem Hickhack um die Presseplätze und den hitzigen Diskussionen über dieses Gericht ist es jetzt nötig, dass Sachlichkeit und Ruhe in die Verhandlung einkehren. Und vor allen Dingen: Sorgfalt. Denn es darf jetzt nicht noch weitere Pannen geben. Der größte Albtraum für die Angehörigen wäre die erfolgreiche Revision eines Urteils gegen Beate Zschäpe. Und davor müssen die Münchener Richter die Betroffenen unbedingt bewahren.
Mehr zum Thema