Deplatforming

Erfolgreich gegen Hass im Netz

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In einer Illustration offeriert eine Frau in Businesskostüm ihrem Bildschirm, der vor Wut explodiert, einen Blumenstrauß.
Das Recht auf 'freie Meinungsäußerung' lässt sich im Internet auch leicht verwirken. © imago-images / Maxim Usik
Karolin Schwarz im Gespräch mit Gesa Ufer · 18.06.2020
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Wenn sie die Definition einer "Hassorganisation" erfüllen, dürfen Accounts auf Plattformen im Netz gelöscht werden. So urteilte jüngst das OLG Dresden. Mit der Wirksamkeit des sogenannten "Deplatforming" beschäftigt sich die Autorin Karolin Schwarz.
Facebook und Instagram dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden das Profil des mutmaßlich rechtsextremen Vereins "Ein Prozent für unser Land" löschen. Die Abschaltung des Accounts bereits im vergangenen Jahr sei rechtens, da der Verein der Definition einer "Hassorganisation" entspreche (OLG Dresden, Urteil vom 16. Juni 2020, Az. 4 U 2890/19).


Wenn soziale Plattformen wie Twitter, Facebook oder Instagram Profile aus dem Netz nehmen, dann spricht man von Deplatforming. Ob die Löschung von Accounts gegen Hass im Netz auch nachhaltig wirkt, haben wir mit der Journalistin und Autorin, Karolin Schwarz, besprochen.

Auswirkungen auf die Reichweite

Schwarz hält das Deplatforming für erfolgreich. Am Beispiel der Rechtspopulisten Alex Jones oder Stephen Lennon erläutert sie im Gespräch mit Deutschlandfunk Kultur, dass es die gesperrten Akteure in der Regel nicht schaffen, sich später mit einem anderen Account oder auf einer anderen Plattform eine ähnlich große Anhängerschaft aufzubauen.
Allerdings würden die verschiedenen Plattformen unterschiedlich reagieren. So sei "Ein Prozent" beispielsweise heute noch auf YouTube und Twitter aktiv.
(huc)

Karolin Schwarz: "Hasskrieger - Der neue globale Rechtsextremismus"
Verlag Herder 2020, 224 Seiten, 16,99 Euro

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