Debatte um Ultraschall-Scans

"Je weniger Strahlung, desto besser"

05:48 Minuten
Ultraschalluntersuchung bei einer Schwangeren
Medizinisch angezeigte Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren schränkt die neue Verordnung nicht ein. © dpa / Daniel Karmann
Martin Mair im Gespräch mit Axel Rahmlow · 24.04.2019
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Für einen Blick auf das Kind im Mutterleib sorgen Ultraschallgeräte. Ab 2021 ist die Verwendung verboten, wenn es keinen medizinischen Grund gibt. Der Wissenschaftsjournalist Martin Mair erklärt warum.
Seit Beginn des Jahres gilt eine neue Strahlenschutzverordnung. Sie verbietet unter anderem den Einsatz von Ultraschall in nicht-medizinischen und kommerziellen Zusammenhängen ab dem Jahr 2021 - also auch Ultraschall bei Schwangeren, wenn es dafür keine medizinische Indikation gibt. Viele junge Eltern verunsichert diese Gesetzesänderung, Ultraschall ist ins Gerede gekommen.

Keine Nutzung für private Zwecke ab 2021

"Beim Ultraschall werden Schallwellen in den Körper gesendet und je nachdem, wie die auf das Gewebe treffen, kommen sie zurück. Daraus errechnet sich das Bild im Ultraschall", erläuterte der Wissenschaftsjournalist Martin Mair im Deutschlandfunk Kultur. Mögliche gesundheitliche Gefahren könnten höchstens davon ausgehen, dass die Strahlen unter Umständen für eine Erwärmung bestimmter Körperteile und Organe sorgten. Grundsätzlich sei aber mit keiner Gefahr für den Körper zu rechnen. Deswegen sei Ultraschall auch nicht generell verboten worden, so Mair.

Reihenuntersuchungen werden nicht eingeschränkt

Der Wunsch vieler Eltern, mit dieser Untersuchung dem Ungeborenen bereits nahe sein zu können, es zu sehen, sei psychologisch zwar erklärbar, doch aus medizinischer Sicht auch verzichtbar - so sähen es viele Mediziner, führte Mair weiter aus. Mit dem Verbot folge das Umweltministerium dem Grundsatz: "Je weniger Strahlung, desto besser."
Für medizinisch angezeigte Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, beispielsweise um die Entwicklung des Embyos zu überprüfen, werde es auch in der Zukunft keine Einschränkungen geben. Hier würden auch weiter drei Untersuchungen von der Krankenkasse getragen und genehmigt.
(sru)
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