Debatte um Polizeiruf-Nachbearbeitung

"Massiver Eingriff in die Kunstfreiheit"

Die Schauspieler und Polizeiruf-Kommissare Charly Hübner (Alexander Bukow) und Anneke Kim Sarnau (Katrin König)
Die Schauspieler und Polizeiruf-Kommissare Charly Hübner (Alexander Bukow) und Anneke Kim Sarnau (Katrin König) © dpa / Jens Büttner
Christian Schertz im Gespräch mit Vladimir Balzer · 19.11.2018
Nach der Beschwerde der AfD hat die ARD einen "Polizeiruf" des NDR bearbeitet. Für den Medienrechtler Christian Schertz ist dies "vorauseilender Gehorsam" des Senders: Solch eine Reaktion gefährde die Freiheit der Kunst und der Medien.
Die Nachbearbeitung einer "Polizeiruf 110"-Folge für die ARD-Mediathek sorgt für erhebliche Diskussionen. In der am 11. November ausgestrahlten Folge waren im Büro der Ermittlerin Aufkleber zu erkennen, die die politische Einstellung der Filmfigur erklären sollten. Dazu gehörten eine Regenbogenfahne, ein Plakat der Band "Feine Sahne Fischfilet" sowie ein "FCK AFD"-Aufkleber.
Nach Beschwerden der AfD und der Jungen Union sowie einer angedrohten Beschwerde beim Rundfunkrat wurde der "FCK AFD"-Aufkleber entfernt und die Folge in der ARD-Mediathek mit dem Hinweis versehen, dass der Film "für eine weitere Ausstrahlung einer digitalen Bildbearbeitung unterzogen" wurde.*

Keine rechtliche Pflicht zur Entfernung des Aufklebers

Nach Einschätzung des Medienrechtlers Christian Schertz gab es für eine solche Änderung wie der Entfernung dieses Aufklebers allerdings keine rechtliche Grundlage:
"Das ist vorauseilender Gehorsam des Senders. Es gibt keine rechtliche Pflicht, bei einer fiktionalen Erzählung wie bei einem Spielfilm solch einen Aufkleber rauszunehmen."
Dies sei hier nicht nachzuvollziehen, denn der Aufkleber habe zur Beschreibung des dargestellten Charakters in dem Film gedient.
"Ich finde, dies ist ein massiver Eingriff in die Kunst- und Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit, dass man, nur weil hier die Proteste der AfD kommen, so reagiert."
Zu solch einer Reaktion sei der Sender auch nicht aufgrund des NDR-Staatsvertrages oder ähnlichen Vorschriften verpflichtet.
Auch dem Argument des Sender, diesen Aufkleber nun aus dem Film herausretouchiert zu haben, weil der Aufkleber sich auf eine reale Partei in einem fiktionalen Format gehandelt habe, widerspricht der Medienrechler Schertz:
"Man kann ja nur heute einen politischen Krimi machen, indem man auf die Realität Bezug nimmt. Fiktonale Parteien gibt es eben nicht."
Wenn es für die Charakterschilderung der Ermittlerin notwendig sei zu zeigen, dass sie eine Person ist, "die eher links steht, also gegen die AfD oder gegen rechte Gruppen", dann müsse man diese auch genau so erzählen dürfen. "Dann könnten sie auch die Heute-Show aus dem Programm nehmen im ZDF, weil die auch permanent parteiisch auf bestimmte Parteien losgeht und sie kritisiert", so Schertz.

"Das kann politisch nicht richtig sein"

"Wenn das Schule macht, dass die AfD sich beschwert und dann werden fiktionale Filme auseinandergeschnitten, ist die Kunstfreiheit, ja dann ist auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen selbst massiv bedroht", so Schertz.
"Denn dann sind sie schon so weit gekommen, dass sie sich nur aufbäumen müssen und schon springen die Chefredakteure oder die Verwaltungsräte oder die Intendanten und entsprechen ihren Wünschen. Das kann politisch auch nicht richtig sein."
Die Kunst zu verwalten und zu beschneiden - solch ein Zustand sei eine klare Gefahr für die freie Rede und für die Unabhängigkeit der Medien.
"Eine Partei, die völkisches Gedankengut propagiert, die Dinge sagt, die ich für unsäglich halte, die muss sich dann auch harte Kritik, gefallen lassen, auch von der Kultur und der Kunst und auch von den Medien, das ist nun einmal so in einem freien Land", so Schertz. Die eigentliche Rechtsverletzung hier nun bestehe darin, dass mit der nachträglichen Bearbeitung des Films hier in das Werk eingegriffen wurde, allerdings sagte der Medienexperte auch:
"Ich weiß nicht, ob der Regisseur jetzt gut beraten ist, gegen den eigenen Auftraggeber vorzugehen."

*Hinweis der Redaktion:
Der NDR weist darauf hin, dass der Anti-AfD-Aufkleber im Film "Polizeiruf 110" nicht auf Druck der AfD, sondern auf eine Presseanfrage hin in der Mediathekenfassung verpixelt worden sei. Der Filmregisseur und die NDR-Redaktion seien sich über den Vorgang einig gewesen. Nach Angaben des NDR ist der betroffene Aufkleber unbeabsichtigt in den Film gelangt.

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