DDR-Geschichte

Brauchen wir die Stasi-Unterlagenbehörde noch?

Das Archiv der Stasiunterlagenbehörde in Berlin. Die Zukunft der Behörde ist ungewiss.
2016 wurden rund 48.000 Anträge auf persönliche Einsicht gestellt. © dpa / picture-alliance / Klaus-Dietmar Gabbert
Von Stefan Maas · 21.03.2017
Wie geht es weiter mit der Stasi-Unterlagenbehörde? 2019 läuft das Gesetz, das die Behörden-Arbeit regelt, in Teilen aus - und damit auch eine wichtige Frist. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, fordert neue Konzepte.
Die Entscheidung des Bundestages im vergangenen Jahr, den Gesamtbestand der Stasi-Unterlagen unter dem Dach des Bundesarchivs auch in Zukunft zu erhalten und weiterhin Zugang und Akteneinsicht zu ermöglichen, sei eine wegweisende gewesen, sagte Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, als er am Vormittag in Berlin den neuen, den 13. Tätigkeitsbericht der Behörde vorstellte.
"Die Stasi-Unterlagen haben also eine Zukunft und zwar eine dauerhafte. Damit wurde ein weiterer Meilenstein in der Geschichte des Umgangs mit den Stasi-Unterlagen gesetzt. Die Stasi-Unterlagen sind ein Teil des Gedächtnisses der Nation geworden."

Stasi-Akten brauche neue Strukturen

Nun müsse es darum gehen, neue Konzepte zu finden, um die Stasi-Akten künftig angemessen aufzubewahren und zu präsentieren.
"Repression, Revolution und Aufklärung. Dieser Dreiklang, den die Stasi-Unterlagen repräsentieren, er braucht neue und vor allem zukunftsfähige Strukturen, geeignete Orte und zeitgemäße Vermittlung."
Teil dieses Prozesses ist die Digitalisierung und Investitionen in archivgerechte Bauten. Denn mehr als die Hälfte der 111 Kilometer Stasi-Akten ist auf 12 Standorte in den östlichen Ländern verteilt.
"Dort sind die Akten von der Stasi angelegt worden, dort wurden sie mit der friedlichen Revolution erobert, dort sollen sie auch in Zukunft weiter genutzt werden."
Doch diese Standorte seien für die dauerhafte Nutzung nicht geeignet, weil sie nicht alle Kriterien erfüllten, die für eine archivgerechte Lagerung der Unterlagen Voraussetzung sind. Deshalb habe er in den vergangenen zwei Jahren viele Gespräche geführt mit den Ländern, sagte Jahn. Dabei sei es nicht nur um die Aufbewahrung der Akten gegangen, sondern ein wichtiges Entwicklungskriterium sei, die Stasi-Akten in die jeweilige Gedenkstättenlandschaft der Länder einzubinden.
"Zum Beispiel in Leipzig, wo sich die Stadt und das Land am Standort der ehemaligen Bezirksverwaltung der Stasi, der so genannten Runden Ecke, das Stasi-Unterlagen-Archiv und den Gedenk- und Erinnerungsort in einem gemeinsamen Konzept vorstellen können."

Fehler im System

Ähnliche Konzepte gebe es auch in den anderen Bundesländern. Seit Jahren sinkt die Nachfrage nach Akteneinsicht – 2014 wurden rund 68.000 Anträge auf persönliche Einsicht gestellt, 2015 mehr als 62.000 und 2016 rund 48.000. Dazu kamen letztes und vorletztes Jahr jeweils rund 1.300 Anträge aus Forschung und Medien. Er freue sich, sagte Jahn, dass der Bundestag, um die Zukunft der Forschung zu sichern, beschlossen habe, 30 Millionen Euro für einen Forschungsverbund zum Thema "SED und Recht" zu geben.
"Dies ist ein guter Schritt hin zu einer Gesamtbetrachtung der SED-Diktatur, weg von der Fixierung auf die Stasi, und auch hin zur besseren Verbindung von Forschung und Lehre an den Universitäten."
Jahn forderte, die Ende 2019 auslaufende Antragsfrist für Rehabilitation von SED-Opfern aufzuheben. Viele Menschen würden erst in einem späteren Lebensabschnitt ihre Akten einsehen wollen. Deshalb dürfe "Aufarbeitung von Unrecht kein Verfallsdatum haben, sagte der Behördenchef.
Mehr zum Thema