Das Kulturgutschutzgesetz wird angepasst

Das Kulturgutschutzgesetz soll in der Praxis anwendungsfreundlicher werden. Eine entsprechende Änderung verabschiedete der Bundestag in Berlin. Damit soll das seit 2016 bestehende Gesetz auch an die EU-Einfuhrverordnung angepasst werden. Konkret sollen die Neuerungen beispielsweise den internationalen Leihverkehr zwischen Museen erleichtern. Im Kunsthandel gelten künftig zusätzliche Sorgfaltspflichten erst ab einem höheren Wert und die Sicherstellungen durch die Landeskulturbehörden werden klarer geregelt. Die Grundzüge des Ursprungsgesetzes bleiben aber bestehen. Dieses, so die Haltung von Union und SPD, habe sich bewährt. Der nun verabschiedete Entwurf war bereits unter der vorherigen Kulturstaatsministerin Claudia Roth von den Grünen erarbeitet worden.