"Das Kartellamt wird sich den Vorgang genau anschauen"

25.10.2005
Nach Bekanntwerden des Verkaufs des Berliner Verlags an eine amerikanische Investorengruppe und die britische Mecom-Gruppe hat sich das Bundeskartellamt sehr zurückhaltend geäußert.
Erst, wenn es zu einer marktbeherrschenden Stellung komme, werde das Bundeskartellamt einschreiten, sagte der Kartellamtsvorsitzende Ulf Böge am Dienstag im Deutschlandradio Kultur. Das Kartellamt werde sich den Vorgang aber genau anschauen, kündigte Böge an. Es werde auch beobachtet, ob durch eventuelle Vereinbarungen über Rückkäufe durch die Hintertür Verstöße gegen das Kartellrecht vorliegen könnten:

"Wäre etwas nicht in Ordnung, dann stünde am Ende immer noch die Möglichkeit, ein solches Vorhaben wieder aufzulösen."

Es sei dagegen kein Argument gegen die Übernahme, dass die Investoren aus dem Ausland kämen, betonte Böge: "Wir sind eine Industrienation mit einem sehr, sehr hohen Anteil an Export mit Unternehmen, die sich im Ausland an vielen anderen Unternehmen beteiligen. Ich glaube, es ist nicht gut, wenn wir hier eine nationale Brille aufsetzen würden."

Böge wandte sich in diesem Zusammenhang gegen eine Kartellrechtsänderung. Auch ausländischen Investoren könnte eine Expansion in Richtung einer marktbeherrschenden Stellung mit dem derzeitigen Gesetz untersagt werden: "Bei einer Veränderung des Kartellgesetzes wäre ein solches Aufhalten nach Kartellrecht nicht möglich."