"Das ist das Einzige an Integrationsleistung, was wir verlangen"

Reinhard Grindel im Gespräch mit Jan-Christoph Kitzler · 23.08.2010
Sie müssen sich irgendwann für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden: Für Jugendliche mit Migrationshintergrund gilt der Optionszwang. Einige Verbände wie Pro Asyl halten die Regelung für überflüssig, CDU-Innenexperte Grindel widerspricht.
Jan-Christoph Kitzler: Optionszwang, das ist so ein typisches Bürokratenunwort. Es verbindet das Positive, nämlich Optionen, also verschiedene Wahlmöglichkeiten, mit dem Zwang, sich endgültig entscheiden zu müssen. Der Optionszwang im deutschen Staatsbürgerrecht sorgt für Streit, denn für viele Jugendliche mit Migrationshintergrund heißt das, irgendwann: Deutsch oder nicht deutsch?

An dieser Praxis, die erst seit dem letzten Jahr so richtig greift, gibt es immer stärkere Kritik. Heute zum Beispiel wollen Pro Asyl und das Bündnis Wider den Optionszwang in Berlin ihre Gegenargumente vortragen und darüber spreche ich jetzt mit dem CDU-Innenexperten und Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel. Guten Morgen!

Reinhard Grindel: Guten Morgen, Herr Kitzler!

Kitzler: Finden Sie denn den Optionszwang so, wie er jetzt gehandhabt wird, ein gutes Modell?

Grindel: Zunächst einmal rate ich zur Gelassenheit. Der Beitrag von Frau Welty hat gezeigt: Die Zahl der Optionsverpflichteten, die sich bisher entscheiden mussten, ist relativ gering. Es haben sich aber nahezu alle nach unseren Informationen für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden, uns sind keine Kenntnisse gekommen, dass es hier zu großen Gewissenskonflikten oder familiären Zerwürfnissen gekommen wäre. Das Entscheidende ist, dass die Optionsverpflichteten ja wesentlich besser gestellt werden als normal einzubürgernde Ausländer.

Der normale Ausländer, der eingebürgert werden will, muss wirtschaftlich und sozial integriert sein, er muss Sprachkenntnisse haben, er darf keine größeren Straftaten verübt haben. Alles das braucht der junge Mensch, der unter die Option fällt, nicht, sondern das Einzige, was er muss: Er muss sich zur deutschen Staatsangehörigkeit bekennen und diese Integrationsleistung, aus der wollen wir ihn auch nicht entlassen, die muss er bringen. Ein bisschen Bekenntnis zu unserem Land, zu unserem Staat und damit auch zu unseren Grundwerten und unseren Gesetzen, meinen wir, ist zumutbar.

Kitzler: Das heißt im Umkehrschluss: So, wie das Modell jetzt gehandhabt wird, geht es Ihnen noch nicht weit genug?

Grindel: Doch, ich hab es ja gerade beschrieben, dass diese Integrationsleistung, die vollbracht werden muss, nämlich die Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit unter Wegfall der Staatsangehörigkeit der Eltern. Das ist das Einzige, was wir verlangen, und das halte ich auch für richtig. Denn die Alternative wäre ja, dass wir eine Vielzahl von Mehrstaatlern bekämen mit doppelten Staatsbürgerschaften. Und Sie wissen, dass das immer vonseiten der Union kritisch gesehen worden ist wegen der doch erheblichen Loyalitätskonflikte, die sich daraus ergeben.

Kitzler: Schon jetzt gibt es aber ja viele Mehrstaatler, wie man das nennt. Rund 50 Prozent aller Fälle sind das nämlich bei Kindern aus Familien mit mehreren Nationalitäten, bei Spätaussiedlern oder bei EU-Einwanderern. Wir da nicht mit zweierlei Maß gemessen?

Grindel: Nein, sondern die EU-Einwanderer, die sind der eigentliche Punkt, da haben wir natürlich eine andere, auch völkerrechtlich andere Situation: Die Europäische Union ist ein Staatenverbund. Wir haben zwar keine europäische Staatsangehörigkeit, wir haben aber europäische Verträge, die diese gegenseitige Anerkennung der Staatsbürgerschaften regeln. Insofern kann man das sicherlich nicht vergleichen. Und bei den Aussiedlern handelt es sich eben in aller Regel ja um Menschen, die auch nach dem Gesetz einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben, ihre alte dann beibehalten dürfen, wenn es zu schwierig ist – das ist ja die andere Alternative –, aus der ehemaligen entlassen zu werden. Das gilt ja auch für Optionsverpflichtete: Nehmen Sie Iraner, die aus ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht entlassen werden, da wird ja Mehrstaatlichkeit hingenommen.

Kitzler: In der Praxis führt der Optionszwang dazu, dass einige Kinder, die in Deutschland geboren werden, erst mal Deutsche auf Abruf sind. Wird damit nicht Integrationspolitik unglaubwürdig?

Grindel: Nein, ganz im Gegenteil. Sondern es zeigt ja gerade die großen Möglichkeiten, die sich damit verbinden. Früher – denken Sie an Klassenfahrten – mussten die türkischen Schüler, wenn es nach England oder nach Frankreich ging, sich erst mal ein Visum besorgen. Damit wurden sie ja deutlich schlechter gestellt als ihre Mitschüler. Das ist alles vorbei. Aber das Zweite ist, Sie müssen sehen, es kann nicht nur um eine rechtliche Integration gehen. Das wäre verkürzt, sondern wir müssen weiter arbeiten an einer guten sprachlichen Kompetenz gerade von Kindern und Jugendlichen, an einer sozialen und schulischen Integration.

Es kommt nur ein Punkt hinzu und insofern sind diese gegenüber anderen Ausländern sogar im Vorteil: Denken Sie an den Fall, wenn ein 16-, 17-Jähriger auf immer und ewig mit seinen Eltern in die Türkei zieht, er nimmt seine deutsche Staatsbürgerschaft weg, mit. Wenn er dort nach einigen Jahren heiratet, dann sind diese Kinder automatisch auch Deutsche per Abstammung – nicht nach dem Optionsmodell. Das ist zum Beispiel so eine Frage, die wir sicherlich auch mal überprüfen müssen. Ob das richtig ist, also … Es ist ganz im Gegenteil der Fall. Man ist nicht nur rechtlich voll integriert, sondern hat gegenüber anderen auch noch erhebliche Vorteile, wenn Sie eben in diesem Fall an die Mehrfachstaatsbürgerschaft denken.

Kitzler: Es geht ja bei diesen ganzen Fragen auch immer um Teilhabe, zum Beispiel um das Recht, wählen zu dürfen, wer unser Land regiert. Müsste diese Frage nicht vor allem davon abhängen, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, als von einer staatsbürgerrechtlichen Frage?

Grindel: Deswegen wäre ja auch der ganz nachvollziehbare Weg, dass wenn man in Deutschland geboren ist, hier zur Schule gegangen ist, hier eine Ausbildung macht, hier gut integriert ist, dass man sich selbstverständlich dann für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheidet. Ich sage noch einmal: Das ist das Einzige an Integrationsleistung, was wir verlangen. Der hier in Deutschland geborene junge Mensch hat es in der Hand, durch seine Entscheidung deutscher Staatsbürger zu werden. Da braucht er keinerlei Behördenentscheidung, die sozusagen dazu kommen müsste wie bei anderen Einzubürgernden. Insofern hat er eine selbst … in seiner Hand befindliche Entscheidung und ich gehe davon aus – und so zeigen es ja auch die ersten Optionsverpflichteten, ich wiederhole das, die nahezu sich alle für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben –, dass sie auf Dauer sich auf ein Leben in unserem Land einrichten und dann mit Wahlrecht von der Kommune bis zum Bundestag.

Kitzler: Ist Deutschland in Ihren Augen ein Einwanderungsland und wenn ja, müsste das nicht auch im Staatsbürgerrecht mehr berücksichtigt werden?

Grindel: Nein, wir sind ein Integrationsland. Ein Einwanderungsland wie Kanada oder Australien ist ein Land, das sich klassischerweise seine Einwanderer ausgesucht hat. Das konnten wir nie. Wir hatten eine Zuwanderung durch Asylbewerber, durch Bürgerkriegsflüchtlinge, auch durch Illegale, durch Aussiedler, durch Zuwanderer etwa mit jüdischem Glauben. Das sind alles Zuwanderer gewesen, die aufgrund von Rechten, die wir ihnen eingeräumt haben, ohne dass wir diese steuern konnten, zu uns nach Deutschland gekommen sind. Das hat uns vor riesige Integrationsprobleme gestellt, die arbeiten wir jetzt Stück für Stück ab. Wir sind erfolgreich, etwa unsere Integrationsministerin Maria Böhmer macht da seit fünf Jahren einen sehr guten Job.

Aber wir sagen deswegen als Union: Wir sind Integrationsland, weil das das Entscheidende ist. Wir haben es mit Ausländern zu tun, die zu uns gekommen sind, ohne dass wir es steuern konnten, das hat bei der Wohnungspolitik – denken Sie an die doch Parallelgesellschaften, die sich in Berlin-Neukölln, in Offenbach, in Frankfurt, in München, an anderen Stellen entwickelt haben – gewisse Probleme. Das ist so. Aber diese Herausforderung müssen wir annehmen, nehmen wir auch an. Dazu ist ein Beitrag sicherlich auch das Optionsmodell, dass sich gerade Jüngere, die in unserem Land geboren sind, hier schnell aufgenommen und auch angenommen fühlen. Aber wie gesagt, Einwanderungsländer können sich ihre Einwanderer aussuchen. Das hat Deutschland nie gekonnt, auch nicht gewollt wegen des Asylrechts und deshalb gibt es hier Unterschiede und deswegen auch ein bisschen dieses manchmal nicht ganz nachvollziehbare Rumdeuteln an Begriffen. Natürlich haben wir eine Einwanderung gehabt, die hat stattgefunden.

Kitzler: Die Debatte um den Optionszwang im deutschen Staatsbürgerrecht, das war Reinhard Grindel, CDU-Bundestagsabgeordneter und Innenexperte seiner Partei. Vielen Dank und einen schönen Tag!

Grindel: Dankeschön!
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