Das Grundgesetz als Magazin

Die Würde des Menschen in knalligem Rot

Artikel 1 des Grundgesetzes, dargestellt im "Grundgesetz Magazin".
Artikel 1 des Grundgesetzes, dargestellt im "Grundgesetz Magazin". © Oliver Wurm / Andreas Volleritsch
Karl-Dieter Möller im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 29.11.2018
Seit Dienstag liegt das Grundgesetz als Magazin vor: in modernem Design, mit Fotos und Grafiken. Verführt das tatsächlich zum Lesen? Der Jurist Karl-Dieter Möller, langjähriger ARD-Korrespondent in Karlsruhe, übt Blattkritik.
Gleich den Beginn des Grundgesetzes findet Möller besonders gut gestaltet. Artikel 1 - "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - sei prominent mit "knalligem Rot" und weißer Schrift gemacht. Das sei ein guter Einstieg und mache Lust auf mehr.
Der frühere ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Porträt
Der Jurist Karl-Dieter Möller war ARD-Rechtsexperte. Im Jahr 2010 ging er in den Ruhestand.© picture-alliance/ dpa/ Hermann Wöstmann
Insgesamt lobt der frühere justizpolitische Korrespondent der ARD das Design des Magazins. Allerdings seien die Überschriften zu klein geraten. Denn: "Das Grundgesetz definiert sich eigentlich über seine Überschriften - Artikel 2, Artikel 6." Außerdem könne man das Heft "nicht unter dem Arm tragen", meint Möller: "Man muss es schon auf den Schreibtisch legen, man muss es vor sich haben und wirklich dann Seite für Seite durchgehen."

Interpretation durch Verfassungsgericht auch wichtig

Doch genau das ist aus Sicht des Juristen auch das Verdienst der Macher. Denn das Grundgesetz halte unsere Demokratie hoch. Jeder sollte es sich "zu Gemüte führen", wie Möller sagt, "denn es ist wirklich manchmal spannend, den einen oder anderen Artikel zu lesen."
Vier Hefte übereinander: das Grundgesetz als Magazin
Vier Hefte übereinander: das Grundgesetz als Magazin© Lars Krüger
Oft werde das Grundgesetz nur aus der Ferne betrachtet. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seien uns näher:
"In dieser Kombination - das Grundgesetz als Grundlage unseres Staates, als Verfassung, und die Interpretation des Verfassungsgerichts als Hüterin der Verfassung - das ist etwas, was wir zusammen sehen müssen. Das macht die Grundlage unseres demokratischen Staates aus, beides kann man faktisch nicht mehr trennen."
(bth)
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