"Das gezielte Töten liegt nicht innerhalb dieses Mandats"

Wolfgang Neskovic im Gespräch mit Hanns Ostermann · 15.12.2009
Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, wertet den Befehl zum Luftangriff in Kundus als Verstoß gegen das Mandat des Bundestages. Eine Tötung Verdächtiger ohne Gerichtsverhandlung sei "eine völlig abstruse Vorstellung".
Hanns Ostermann: So mancher kann den Ort Kundus nicht mehr hören. Weil dort im Norden Afghanistans deutsche Soldaten einen überaus schwierigen, einen lebensgefährlichen Job machen müssen und weil die Affäre um den Luftangriff auf zwei Tanklastzüge immer weitere Kreise zieht. Nur scheibchenweise ist zu erfahren, was in der Nacht zum 4. September wirklich geschehen ist. Welchem Ziel folgte der Luftangriff? Wer wusste was zu welcher Zeit? Und deckt sich die Tötung von Menschen mit dem Mandat des Bundestages? Fragen über Fragen, mit denen sich ab morgen der Untersuchungsausschuss beschäftigen wird.

Wolfgang Neskovic ist rechtspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag und jetzt am Telefon von Deutschlandradio Kultur. Guten Morgen, Herr Neskovic!

Wolfgang Neskovic: Schönen guten Morgen!

Ostermann: Sie haben gesagt: Das gezielte Töten von Taliban gleicht einer Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren. Aber ist das nicht eine Vorverurteilung der deutschen Soldaten, denn noch liegen doch längst nicht alle Fakten auf dem Tisch, oder doch?

Neskovic: Nein, es liegen noch nicht alle Fakten auf dem Tisch, dennoch ist dies nicht eine Vorverurteilung deutscher Soldaten, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass das gezielte Töten von Aufständischen nicht innerhalb des Mandates liegt, dass die Grundlage für die Tätigkeit der deutschen Soldaten für ihren Aufenthalt vor Ort ist. Der Krieg ist mittlerweile kein rechtsfreier Raum mehr, das muss deutlich gesagt werden. Und wenn deutsche Soldaten im Ausland sich befinden, dann müssen Sie sich in erster Linie an das Bundestagsmandat halten, das ihnen die Grundlage für ihre Tätigkeit vor Ort gibt. Und diese Grundlage lässt es ausdrücklich nicht zu, sondern nur in Notwehrsituationen, also wenn sie angegriffen werden, akut angegriffen werden, oder dann, wenn es darum geht, andere Menschen zu schützen, also im Rahmen eines Wiederaufbauteams. So ist das Mandat des Deutschen Bundestages, und die gezielte Tötung ist eine ganz andere Form der Tätigkeit dort vor Ort.

Ostermann: Herr Neskovic, es gibt aber auch Völkerrechtler, die sagen, das Mandat des Bundestages deckt sich mit dem Mandat des Sicherheitsrates und das sieht ausdrücklich vor, gezieltes Töten ist erlaubt, denn wie wollen Sie sonst verhindern, dass Teile der Taliban noch größeren Schaden anrichten?

Neskovic: Also als Jurist ist es nichts Ungewöhnliches, dass es andere Juristen gibt, die eine andere Meinung vertreten. Ich halte diese Meinung für unhaltbar, die ist auch bisher von der Bundesregierung und in der Bundesrepublik so nicht vertreten worden. Bisher war es eindeutig so, das ist ein Unterstützungsmandat, das ausschließlich darauf ausgerichtet ist, die afghanische Regierung beim Wiederaufbau zu unterstützen und dazu in diesem Rahmen erforderliche Verteidigungshandlungen vorzunehmen, aber keine aktiven Angriffshandlungen. Und das ist auch das ISAF-Mandat.

Man unterscheidet auch völkerrechtlich eben zwischen dem ISAF-Mandat und dem OEF-Mandat. Das ist also eine andere Form des Mandats, die eben darauf ausgerichtet ist, gezielt auch zu töten. Aber das ISAF-Mandat – und das ist die Grundlage für die deutschen Soldaten im Norden Afghanistans – erlaubt auch das nicht. Das heißt, nach nationalem Recht und nach Völkerrecht ist nur eine Notwehraktion möglich oder eine Nothilfeaktion.

Ostermann: Sie haben ja gesagt, zwei Juristen, drei Meinungen. Nun wies Barack Obama, als er den Friedensnobelpreis erhielt, doch wohl zu Recht darauf hin, das Böse existiert in der Welt. Viele Taliban geben doch nicht freiwillig die Waffen ab. Ist also gezieltes Töten bisweilen nicht geradezu lebensnotwendig?

Neskovic: Nein, das ist es eben in dieser Form nicht, da muss eben der Deutsche Bundestag darüber diskutieren und dann muss er ein anderes Mandat ausstellen. Wenn der Deutsche Bundestag das in dieser Form macht, dann mögen andere Kampfhandlungen möglich sein. Aber solange diese Begrenzung besteht, diese rechtliche Begrenzung besteht, muss sie eben strikt eingehalten werden. Und das ist auch logisch, denn das Parlament muss darüber entscheiden, was deutsche Soldaten im Ausland machen können und dürfen, und die Entscheidung ist eindeutig, und das gezielte Töten liegt nicht innerhalb dieses Mandats.

Man muss es in deutlicher Form sagen: Diese Tötung, die ja, so wie die Amerikaner sie durchführen, darauf ausgerichtet ist, irgendwelche Talibanführer zu töten, von denen man gar nicht weiß, ob sie es tatsächlich sind, wo man irgendwelche Informationen hat auf unsicherer Grundlage, und dann werden die getötet. Nach deutschem Recht, nach unserem Verfassungsrecht ist eben eine solche Verdachtstötung überhaupt nicht möglich. Die Todesstrafe ist abgeschafft, und ohne Gerichtsverhandlung – also das ist eine völlig abstruse Vorstellung.

Ostermann: Da liegen Sie in diesem Punkt auf gleicher Wellenlänge mit dem Bundesverteidigungsminister, der zu dem Ergebnis kam, der Angriff war unangemessen.

Neskovic: Also der Angriff war nach militärischen Maßstäben, nach allem, was wir bisher wissen, ein schwerer Fehler von Oberst Klein. Und wenn Theodor Guttenberg ihm diesen schweren Fehler vorwirft und gleichzeitig sagt, er steht hinter ihm, ist das ein unbehebbarer Widerspruch. Er hat in dem Moment, wo er sagt, er hat einen schwerer Fehler gemacht, in dem Moment hat er ihn fallen gelassen und steht nicht mehr hinter ihm.

Ostermann: Ich frage mich nur, Herr Neskovic, und natürlich argumentieren Sie als Jurist: Wären Sie Oberst Klein, sähen Sie eine drohende Gefahr? Ich muss ganz offen sagen, würden Sie dann nicht möglicherweise anders reagieren als jetzt in diesem Gespräch?

Neskovic: Nein, also ich finde, man muss zwei Dinge auseinanderhalten: Regierung und Parlament tragen die politische Verantwortung dafür, dass sich die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan befinden. Das entbindet die Soldaten aber nicht von ihrer persönlichen Verantwortung. Menschen sterben nicht, nur weil sich Soldaten in ihrem Land befinden, sondern in der Regel durch die konkrete Entscheidung eines Soldaten, zu töten. Und hier gab es ganz konkrete Regeln, die genau das verhindern wollten, was jetzt eingetreten ist. Und wenn es richtig sein sollte, dass Oberst Klein die amerikanischen Piloten auf die Frage, ob eine akute Bedrohung besteht und ob Feindbedrohung besteht, wahrheitswidrig gesagt hat, ja, das Besteht, dann hat er also mit falschen Behauptungen den Tod dieser Menschen herbeigeführt. Dafür trägt er die Verantwortung, und die kann ihm auch niemand nehmen. Dafür tragen aber auch die Politiker die Verantwortung, die eben die Soldaten dorthin geschickt haben. Auch das muss an dieser Stelle gesagt werden.

Ostermann: Nun haben die Soldaten seit Kurzem eine neue Taschenkarte, die jeder erhält, um auftauchende rechtliche Fragen beantworten zu können. Da heißt es unmissverständlich, dass die Soldaten auch Angriffe auf sich oder Aufbauhelfer verhindern dürfen. Liege ich da falsch, ist diese Information falsch?

Neskovic: Also in der Tat hat man diese sogenannten Taschenkarten verändert und hat damit ein etwas offensiveres Verhalten ermöglicht, aber das läuft nicht darauf hinaus, dass gerade in dieser Situation – Sie müssen sich vor Augen führen, die amerikanischen Piloten sagen, wir wollen rüberfliegen, um dann die Menschen zu warnen, damit sie eben fliehen können, und das wird eben abgelehnt. Das ist etwas, was auch mit der Taschenkarte überhaupt nicht vereinbar ist, das muss geklärt werden, und gegebenenfalls hat sich Oberst Klein eben auch strafbar gemacht.

Man muss deutlich sagen, die beste Rechtssicherheit für die deutschen Soldaten ist es, sie dort abzuziehen aus Afghanistan.