Das Dauerprovisorium Grundgesetz

Deutschland in guter Verfassung

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Für eine Feier zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes der auf Gesellschaft für Freiheitsrechte wird vor dem Brandenburg Tor ein überdimensionales Grundgesetz aufgestellt.
Als Staatsbürger brauchen wir eine auf unserer Kulturgeschichte ruhende Selbstvergewisserung des modernen Deutschlands, meint Matthias Buth. © picture alliance/Michael Kappeler/dpa
Ein Debattenbeitrag von Matthias Buth · 14.10.2019
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Das Grundgesetz war 1949 nur als Provisorium gedacht. Eine richtige Verfassung ist es nicht. Daran änderte auch der "Beitritt" der DDR 1990 nichts. Nun ist es Zeit für eine Debatte, was Deutschsein heute bedeutet, meint der Jurist Matthias Buth.
Das deutsche Volk kann immer noch in "freier Entscheidung" das Grundgesetz durch eine Verfassung aufheben. Artikel 146 Grundgesetz gilt immer noch. Wollen wir das? Ist doch unser Grundgesetz ein modernes Gesetzeswerk, das sich bewährt hat. Indes ist zu unterscheiden zwischen der Verfasstheit Deutschlands in rechtlicher Hinsicht und jener, die jedem Staatsbürger nahebringt, welche Rolle Staat und Nation spielen sollen. Wollen wir überhaupt noch ein Staat sein oder aufgehen in den "Vereinigten Staaten von Europa"?
Ein breit angelegtes öffentliches Gespräch über unsere Verfassung und über die Fragen, was uns als Deutsche und Europäer wirklich bindet – geschichtlich, kulturell und auch ethnisch – ist immer noch nicht in Gang gekommen. Bisher reagieren wir immer nur mit Blick auf die deutschen Verheerungen und schaffen es nicht, ein staatphilosophisch und geisteswissenschaftlich plausibles Deutschland-Konzept zu entwickeln, nämlich einen atmenden Gesellschaftsvertrag, der wirklich trägt und zusammenführt.

Auch Europa fragt: Was will Deutschland?

Staatsphilosophen wie Bernhard Schlink erkennen das und auch: wie sehr die politische Terminologie vernebelt. Als Citoyen und Staatsbürger brauchen wir Selbstvergewisserung. Und auch unsere Partner in Europa warten auf unser Selbstverständnis mit der bangen Frage: Was will Deutschland?
Wenn wir 2020 die Deutsche Einheit zum 30. Mal feiern und über Deutschland nachdenken, müssen wir uns einlassen auf unsere geistesgeschichtlichen Begründungen von über 2000 Jahren und darauf, dass das Schwarz-Rot-Gold nur eine Farbe unter vielen ist, aber ein Symbol der Freiheit.
Und wir müssen uns fragen, ob Begriffe wie "jüdisch-christliches Wertefundament" nicht verlogen sind, da sie den christlichen Antijudaismus verleugnen. Denn auch dieser führte zum NS-Staat. Und wir sollten uns klar machen, dass der demokratische Rechtsstaat beides braucht: das Volk und das Recht. Über beidem steht dann aber nicht "die Politik" als Leitinstanz. Die vehement von der Kanzlerin verteidigte und – fortwirkende – Entscheidung vom September 2015 ist da nur ein Beispiel.
Der Zweite Weltkrieg und der Völkermord an unseren deutschen und europäischen jüdischen Mitbürgern bleiben immer mit dem Begriff "deutsch" verbunden. Da kann es keinen politischen Abschied geben.

Aus der preußisch-dominanten Rolle verabschiedet

Aber eine andere Tatsache haben wir Deutsche geistesgeschichtlich noch nicht vollzogen: Etwa ein Drittel Deutschlands, also des alten Reichsgebiets, fiel durch den 2-plus-4-Vertrag von 1990 völkerrechtlich verbindlich an die Sowjetunion, nämlich das nördliche Ostpreußen. Und an die Volksrepublik Polen, die sich am 17. Juni 1990 in Paris in diese Diskussionen massiv einbrachte, um sich – entgegen der Potsdamer Grenzziehungen – nochmals Stettin und Swinemünde zu sichern.
Das alte Ostelbien, die preußisch-calvinistischen Ostgebiete, liegen nun außerhalb Deutschlands, sie gehören nun überwiegend zu Polen, was bei dessen Reparationsansprüchen ins Gewicht fallen dürfte. Vielleicht ist das Staatsgebiet nun endlich so geschnitten, wie es kulturgeschichtlich dem modernen Deutschland entspricht, einem Land, das sich aus der preußisch-dominaten Rolle verabschiedet hat und endlich mehr den rheinischen, süddeutschen und westeuropäischen Spuren in Kultur und Geschichte zuwenden kann.
Der britische Schriftsteller und Historiker James Hawes vertritt heute genau diese Meinung: Europa müsse anerkennen, dass die Jahre zwischen 1871 und 1945 eine preußische Anomalie für das Land zwischen Rhein, Elbe und Alpen darstellten. Ein bedenkenswerter Zuruf! Würden wir ihn hören, könnte er einen souveränen Umgang mit der eigenen Geschichte auslösen, die keine Grenzen zieht.
Wir brauchen also keine neue Verfassung, sondern müssen uns als Volk und Staat endlich vor den Spiegel stellen. Geschichte und Kultur zwingen dazu. Auch das Grundgesetz.

Der Jurist Matthias Buth wurde 1951 in Wuppertal-Elberfeld geboren und lebt in Nähe von Köln. Bis Ende 2016 war er Justiziar im Kanzleramt bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Seit 1974 hat Matthias Buth zahlreiche Gedicht- und Prosabände veröffentlicht. Gerade ist von ihm der Lyrik-Band "Weiß ist das Leopardenfell des Himmels" erschienen.

© Quelle: privat
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