Corona-Tests für Urlauber

"Die Rechtsgrundlage ist möglicherweise verfassungswidrig"

05:56 Minuten
Das Foto zeigt eine Testeinheit in Schutzgleidung, während sie ankommende Passagiere auf dem Flughafen Roissy Charles de Gaulle auf das Coronavirus SARS-CoV-2 untersucht.
Demnächst auch in Deutschland? Am Pariser Flughafen Charles de Gaulle erwartet eine Testeinheit ankommende Passagiere zum Coronatest. © imago images / IP3press / Alexis Sciard
Josef Franz Lindner im Gespräch mit Stephan Karkowsky · 28.07.2020
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Sind Coronatests für Reiserückkehrer verfassungswidrig? Der Rechtswissenschaftler Josef Lindner hält die gesetzliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz für handwerklich schlecht gemacht, weil sich der Bund eine Kompetenz gebe, die ihm nicht zustehe.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, dass er verpflichtende Coronatests für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten anordnen will. Die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme ist umstritten.
Erst "im Hauruckverfahren" sei Ende März 2020 dafür die rechtliche Grundlage geschaffen worden. Und zwar durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Mit diesem Gesetz wurde der § 5 Abs. 2, auf den sich die Maßnahme der Pflicht-Tests stützt, ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen, sagt der Augsburger Rechtswissenschaftler Josef Franz Lindner.
Allerdings sei diese Norm "verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft", sagt Lindner, weil sich der Bund hier eine Verwaltungskompetenz gebe, die ihm nach dem Grundgesetz nicht zustehe. "Die Rechtsgrundlage, auf die sich Herr Spahn stützt, ist möglicherweise ihrerseits verfassungswidrig."

Bedenken wurden nicht ernst genommen

Bei der Verabschiedung des Gesetzes seien bestehende Bedenken nicht ernst genommen worden. Diese betreffen insbesondere die Kompetenzen von Bund und Ländern. Probleme auf der Ebene der Grundrechte sieht Lindner hingegen nicht.
"Grundsätzlich würde ich das nicht für verfassungswidrig ansehen, wenn man die Rechtsgrundlage ordentlich gemacht hätte", sagt der Jurist. "Man hätte eine detailscharfe gesetzliche Regelung schaffen können, für deren Vollzug dann die Länder, wie es im Infektionsschutz üblich ist, zuständig sind."
Um die Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, sei es aber notwendig, dass Risikogebiete etwas detailschärfer gefasst werden.

Wie soll man am Flughafen dagegen klagen?

Theoretisch hätte nun jeder Bürger die Möglichkeit, einen Eilantrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung vor dem Verwaltungsgericht zu stellen, meint Lindner.
"Das ist aber aus dem Ausland heraus etwas mühsam, wenn ich am Flughafen stehe und ich komme nur raus, wenn ich den Test mache."
Nach einer solchen Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht wäre der Weg dann für eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe frei.
(huc)
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