Bundesverfassungsgericht zu Lebensversicherungen
Auch Verfassungsrichter sind Verbraucher und den Verbrauchern haben die Damen und Herren in den roten Roben heute aus dem Herzen gesprochen. Getreu dem Motto: Vertrauen ist gut doch Kontrolle ist besser. Jedem Kunden, der in Zukunft eine Lebensversicherung abschließt, soll genauestens offen gelegt werden, was mit seinen Beiträgen geschieht. Denn nur wer en Detail informiert ist, kann auch vergleichen.
Insofern haben die Karlsruher Verfassungsrichter dem Wettbewerb heute einen Dienst erwiesen. Und sie haben gut daran getan, denn der Staat verlangt von seinen Bürgern, dass sie ihren Lebensabend zunehmend selbst absichern. Wer das möchte, der muss auch dafür sorgen, dass seine Bürger nicht über den Tisch gezogen werden.
Mehr Transparenz das bedeutet jedoch längst nicht, dass die Versicherungsnehmer zukünftig auch mehr Geld in der Tasche haben werden. Denn die Entwicklung ihres eingesetzten Kapitals wird auch weiterhin davon abhängen, wie erfolgreich die Milliarden der Versicherungskunden an den Kapital- und Aktienmärkten angelegt werden. Darauf hat der Kunde keinen Einfluss. An dieser Stelle braucht er nach wie vor Vertrauen.
Darüber hinaus wird es dem Verbraucher auch in Zukunft nicht leichter fallen, zu beurteilen, wie geschickt das Versicherungsunternehmen seiner Wahl am Markt agiert. Aber der Kunde darf sicher sein, dass er am Erfolg beteiligt wird, so er sich einstellt. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht heute gesorgt.
Karlsruhe hat verfügt, dass die Versicherungsnehmer an allen Vermögenswerten der Versicherungen angemessen zu beteiligen sind, die mit ihren Prämien erwirtschaftet wurden. Das heißt auch an den finanziellen Reserven, die von Unternehmen bislang unter Verschluss gehalten wurden. Was angemessen heißt, hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht definiert. Diese Aufgabe haben die Richter dem Gesetzgeber überlassen.
Er muss nun abwägen zwischen den Interessen des Einzelnen, den Interessen der großen Gemeinschaft der Versicherten und den Interessen der Unternehmen, die bei Leibe nicht deckungsgleich sind.
Der Einzelne möchte ein möglichst großes Stück vom Kuchen abbekommen das ist nachvollziehbar. Der Gesetzgeber muss jedoch darauf achten, dass am Ende für alle etwas da ist. Deshalb wird er den Lebensversicherer die Möglichkeit einräumen müssen, auch in Zukunft Reserven zu bilden, die nicht vollständig an die Versicherten ausgeschüttet werden. Denn andernfalls könnten die Versicherungen Probleme bekommen, ihre Zinsgarantien einzuhalten. Das aber ginge zu Lasten der Attraktivität der Eigenvorsorge fürs Alter und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Mehr Transparenz das bedeutet jedoch längst nicht, dass die Versicherungsnehmer zukünftig auch mehr Geld in der Tasche haben werden. Denn die Entwicklung ihres eingesetzten Kapitals wird auch weiterhin davon abhängen, wie erfolgreich die Milliarden der Versicherungskunden an den Kapital- und Aktienmärkten angelegt werden. Darauf hat der Kunde keinen Einfluss. An dieser Stelle braucht er nach wie vor Vertrauen.
Darüber hinaus wird es dem Verbraucher auch in Zukunft nicht leichter fallen, zu beurteilen, wie geschickt das Versicherungsunternehmen seiner Wahl am Markt agiert. Aber der Kunde darf sicher sein, dass er am Erfolg beteiligt wird, so er sich einstellt. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht heute gesorgt.
Karlsruhe hat verfügt, dass die Versicherungsnehmer an allen Vermögenswerten der Versicherungen angemessen zu beteiligen sind, die mit ihren Prämien erwirtschaftet wurden. Das heißt auch an den finanziellen Reserven, die von Unternehmen bislang unter Verschluss gehalten wurden. Was angemessen heißt, hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht definiert. Diese Aufgabe haben die Richter dem Gesetzgeber überlassen.
Er muss nun abwägen zwischen den Interessen des Einzelnen, den Interessen der großen Gemeinschaft der Versicherten und den Interessen der Unternehmen, die bei Leibe nicht deckungsgleich sind.
Der Einzelne möchte ein möglichst großes Stück vom Kuchen abbekommen das ist nachvollziehbar. Der Gesetzgeber muss jedoch darauf achten, dass am Ende für alle etwas da ist. Deshalb wird er den Lebensversicherer die Möglichkeit einräumen müssen, auch in Zukunft Reserven zu bilden, die nicht vollständig an die Versicherten ausgeschüttet werden. Denn andernfalls könnten die Versicherungen Probleme bekommen, ihre Zinsgarantien einzuhalten. Das aber ginge zu Lasten der Attraktivität der Eigenvorsorge fürs Alter und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.