Um die NPD-Klage gegen den Bundespräsidenten geht es auch in der "Ortszeit" ab 22.30 Uhr.
Gauck und die "Spinner"-Klage
Bundespräsident Joachim Gauck hat vor dem Bundesverfassungsgericht seine NPD-kritischen Äußerungen verteidigt. "Der Bundespräsident muss und darf das sagen, was ihm wichtig ist, auch wenn er damit im Gegensatz zu einer politischen Partei steht", sagte Gaucks Prozessvertreter Joachim Wieland in Karlsruhe.
Der Präsident stelle sich schützend vor die Werte der Verfassung. "Wo diese Werte angegriffen werden, kann er nicht neutral sein."
Der Bundespräsident selbst war nicht in Karlsruhe, doch zum Abschluss der Verhandlung gab Staatssekretär David Gill eine Erklärung in seinem Namen. Das Amt des Bundespräsidenten könne "nur gelingen, wenn der Bundespräsident Werte und Positionen, deren Grundlagen in unserer Verfassung liegen, offen formulieren und verteidigen kann". Der Bundespräsident wirke durch das Wort.
Gauck ist der erste Bundespräsident, der wegen seiner Wortwahl im Amt vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt wurde.
"Den Spinnern ihre Grenzen aufweisen"
Er hatte Ende August auf von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und Gegendemonstranten unterstützt. "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Und dazu sind Sie alle aufgefordert", sagte Gauck vor rund 400 Schülern.
Auf die Frage, was er von einem Verbotsverfahren gegen die NPD halte, sagte Gauck: "Wir können die Partei verbieten, aber die Spinner und die Ideologen und die Fanatiker - die haben wir dann nicht aus der Welt geschafft."
NPD-Anwalt Peter Richter sagte, der Bundespräsident sei eine Integrationsfigur. Wenn er gesellschaftliche Themen aufgreife, müsse er sachlich bleiben. Gauck habe hier jedoch die erforderliche sachliche Ebene verlassen und die NPD und ihre Anhänger kurz vor der Bundestagswahl direkt angegriffen und verunglimpft. "Das geht in Richtung Schmähkritik", erklärte Richter.
mhn