Bundestag droht mit Untersuchungsausschuss über Bankenrettung
Was haben die Geheimdienste mit den finanziell angeschlagenen Banken zu tun? Eigentlich nichts. Und doch aus Sicht der Oppositionsparteien sehr viel. Sie fühlen sich in beiden Fällen schlecht informiert.
Zu Beginn der Legislaturperiode fragten sie nach den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der internationalen Terrorabwehr. Weil ihnen die Antworten nicht ausreichten, wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Nun droht die Fraktion Die Linke erneut mit dieser parlamentarischen Waffe, weil die Bundesregierung ungenügend Auskunft gebe.
Die Opposition, also auch die Grünen und die FDP, möchte herausbekommen, ob Bundesbehörden frühzeitig über die Schieflage von Banken wie der Münchner Hypo Real Estate Bescheid wussten, ohne etwas unternommen zu haben. Ging es beim BND noch um die politische Moral, so geht es jetzt in der Bankenkrise um unser aller Geld. Und das ist brisant – noch dazu in einem Wahljahr.
So möchte die Linke wissen, warum der Bundesfinanzminister genau einen Tag, nachdem die fünfjährige Haftung der HypoVereinsbank ausgelaufen sein soll, verkündet habe, dass nunmehr der Staat deren ehemalige Immobilien-Tochter Hypo Real Estate vor dem Konkurs bewahren müsse. Egal wie es um diese Sache steht, sie führt vor, auf welch schmalem Grad sich Peer Steinbrück als oberster Bankenretter bewegt.
Umso mehr gilt das für die Frage anderer Abgeordneter aus dem Finanzausschuss, ob denn nun die Finanzaufsicht die Bücher der Deutschen Pfandbriefbank mit Sitz in Irland geprüft habe oder nicht. Es ist jene Tochterfirma, deren Geschäfte die Hypo Real Estate letztlich ins Unglück stürzten.
Zweimal hintereinander stand es heute Vormittag in der Bundestagsdebatte "vier zu eins". Einmal wollten die anderen Fraktionen noch nicht der Linken folgen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Und schon zuvor war die FDP allein, als sie ganz grundsätzlich die Enteignung einer Bank wie der Hypo Real Estate ablehnte.
Zwischen beiden Polen – hier die Position der Linken, dort die der Freien Demokraten –, gibt es einen Spannungsbogen. Es ist die Beweisführung, wie sie Günther Oettinger, Baden-Württembergs Ministerpräsident, zeitgleich im Bundesrat anmahnte, die Beweisführung, dass ein bestimmtes staatliches Handeln zwingend und ohne Alternative war.
Es ist nicht klar, ob die Große Koalition aus den BND-Affären gelernt hat, ob sie jetzt recht schnell die Brisanz erkennt. Jedenfalls wiegelte sie mit alten schlechten Argumenten ab. Damals hieß es, Geheimdienste ließen sich nicht parlamentarisch kontrollieren, weil es die nationale Sicherheit gefährden und weltweit die Zusammenarbeit mit Partnerdiensten behindern würde.
Heute wurde variiert, dass die staatliche Bankenrettung nicht durch spektakuläres Nachfragen der Abgeordneten irritiert werden dürfe und dass alle Daten sensibel seien. Dabei ist die Zeit weitergegangen. Mittlerweile will das Parlament die Geheimdienstkontrolle fraktionsübergreifend neu regeln. So groß ist der Verdruss, wie hinhaltend die Bundesregierung über heikle Themen informiert.
Umso weniger darf sich der Bundestag die Kontrolle des Bankenrettungsplans aus der Hand nehmen lassen. Denn darauf werden die Abgeordneten – jeder in seinem Wahlkreis -, bis zum Herbst angesprochen werden. Sie sind es sich selbst schuldig, Antworten auf ihre Fragen einzufordern. Dazu braucht es allerdings nicht unbedingt einen Untersuchungsausschuss.
Die Opposition, also auch die Grünen und die FDP, möchte herausbekommen, ob Bundesbehörden frühzeitig über die Schieflage von Banken wie der Münchner Hypo Real Estate Bescheid wussten, ohne etwas unternommen zu haben. Ging es beim BND noch um die politische Moral, so geht es jetzt in der Bankenkrise um unser aller Geld. Und das ist brisant – noch dazu in einem Wahljahr.
So möchte die Linke wissen, warum der Bundesfinanzminister genau einen Tag, nachdem die fünfjährige Haftung der HypoVereinsbank ausgelaufen sein soll, verkündet habe, dass nunmehr der Staat deren ehemalige Immobilien-Tochter Hypo Real Estate vor dem Konkurs bewahren müsse. Egal wie es um diese Sache steht, sie führt vor, auf welch schmalem Grad sich Peer Steinbrück als oberster Bankenretter bewegt.
Umso mehr gilt das für die Frage anderer Abgeordneter aus dem Finanzausschuss, ob denn nun die Finanzaufsicht die Bücher der Deutschen Pfandbriefbank mit Sitz in Irland geprüft habe oder nicht. Es ist jene Tochterfirma, deren Geschäfte die Hypo Real Estate letztlich ins Unglück stürzten.
Zweimal hintereinander stand es heute Vormittag in der Bundestagsdebatte "vier zu eins". Einmal wollten die anderen Fraktionen noch nicht der Linken folgen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Und schon zuvor war die FDP allein, als sie ganz grundsätzlich die Enteignung einer Bank wie der Hypo Real Estate ablehnte.
Zwischen beiden Polen – hier die Position der Linken, dort die der Freien Demokraten –, gibt es einen Spannungsbogen. Es ist die Beweisführung, wie sie Günther Oettinger, Baden-Württembergs Ministerpräsident, zeitgleich im Bundesrat anmahnte, die Beweisführung, dass ein bestimmtes staatliches Handeln zwingend und ohne Alternative war.
Es ist nicht klar, ob die Große Koalition aus den BND-Affären gelernt hat, ob sie jetzt recht schnell die Brisanz erkennt. Jedenfalls wiegelte sie mit alten schlechten Argumenten ab. Damals hieß es, Geheimdienste ließen sich nicht parlamentarisch kontrollieren, weil es die nationale Sicherheit gefährden und weltweit die Zusammenarbeit mit Partnerdiensten behindern würde.
Heute wurde variiert, dass die staatliche Bankenrettung nicht durch spektakuläres Nachfragen der Abgeordneten irritiert werden dürfe und dass alle Daten sensibel seien. Dabei ist die Zeit weitergegangen. Mittlerweile will das Parlament die Geheimdienstkontrolle fraktionsübergreifend neu regeln. So groß ist der Verdruss, wie hinhaltend die Bundesregierung über heikle Themen informiert.
Umso weniger darf sich der Bundestag die Kontrolle des Bankenrettungsplans aus der Hand nehmen lassen. Denn darauf werden die Abgeordneten – jeder in seinem Wahlkreis -, bis zum Herbst angesprochen werden. Sie sind es sich selbst schuldig, Antworten auf ihre Fragen einzufordern. Dazu braucht es allerdings nicht unbedingt einen Untersuchungsausschuss.