Bundestag beschließt Schuldenbremse
Niemand weiß, ob die heute im Bundestag beschlossene Nullverschuldung der Länder jemals trägt. Niemand weiß, wie es 2020 um die Wirtschaft steht. Dennoch stimmte eine große Mehrheit der Abgeordneten wie erwartet.
Die aufgelegten Konjunkturpakete kosten den Steuerzahler Milliarden; soeben hat der Finanzminister abermals einen Nachtragshaushalt präsentiert – der Republik droht eine Gesamtverschuldung von 154 Milliarden Euro.
In dieser Lage kann sich der Bundestag dem guten Vorsatz nicht verweigern, zumindest für die Zukunft den Willen zum Sparen zu demonstrieren. Artikel 115 des Grundgesetzes, den die neuen Regelungen ersetzen werden, ist schon lange nicht zeitgemäß. Die Kreditsumme, so steht es dort, darf die Investitionssumme nicht überschreiten.
Der 115 prägte, da hat der Bundesfinanzminister Recht, einen falschen Investitionsbegriff. Jeder Euro in Beton, wie Steinbrück sagt, wird als Investition definiert; das was man, zum Beispiel für Bildung ausgibt, gilt dagegen als "konsumtiv". Darüber hinaus hatten alle Bundesregierungen eine gute Ausrede, wenn es ums Schuldenmachen ging. Im Fall eines "gestörten wirtschaftlichen Gleichgewichtes" – so sieht es der 115 vor - können neue Schulden gemacht werden.
Der gute Grundsatz "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not" war nicht zu erkennen. Dies zu ändern, ist zumindest ein Vorsatz, an dem sich die Mehrheit von Union und SPD nun messen lassen muss. Auch die FDP, die sich heute enthielt, dürfte der Schuldenbremse im Bundesrat zustimmen. Für Grundgesetzänderungen sind auch dort Zweidrittelmehrheiten notwendig.
Die Sache bleibt spannend. Einige linke SPD-Abgeordnete sehen in den geplanten Verfassungsänderungen eine Einschränkung staatlicher Lenkung. Kurz vor der Abstimmung zettelten sie einen kleinen Aufstand in der Fraktion an; vielleicht fürchtete der Fraktionsvorsitzende Struck – er war zugleich einer der beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission – um die Zweidrittelmehrheit. Jedenfalls kündigte er an, sich möglichen Änderungswünschen der Länder nicht entgegen zu stellen.
Die Sache könnte kippen. Brandenburgs SPD-Ministerpräsidenten Platzeck will den Ländern über 2020 hinaus eine Verschuldung von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zugestehen. Der FDP gehen schon die heutigen Beschlüsse nicht weit genug. Ein Aufweichen dürften die liberalen Partner einiger Landesregierungen nicht hinnehmen.
Andere Aufgaben warten. Der Länderfinanzausgleich muss neu verhandelt werden. Es muss eine Regelung für die Altschulden gefunden werden. Und wer eine schlanke und besser arbeitende Verwaltung wünscht, dem bleibt auch nach der zweiten Stufe der Föderalismusreform viel Arbeit. Bis zu der bislang verdrängten Frage, ob eine Neugliederung der Bundesländer nicht schon lange ökonomisch notwendig ist.
Die dritte Föderalismuskommission sollte ihre Arbeit bald aufnehmen. Auch deren Fortschritte werden vom Ergebnis der Bundestagswahl abhängen. Der heutige Tag hat gezeigt, dass die dringend notwendigen Entscheidungen nur mit großen Koalitionen möglich sind. Selbst wenn es sich um kleine Schritte handelt.
In dieser Lage kann sich der Bundestag dem guten Vorsatz nicht verweigern, zumindest für die Zukunft den Willen zum Sparen zu demonstrieren. Artikel 115 des Grundgesetzes, den die neuen Regelungen ersetzen werden, ist schon lange nicht zeitgemäß. Die Kreditsumme, so steht es dort, darf die Investitionssumme nicht überschreiten.
Der 115 prägte, da hat der Bundesfinanzminister Recht, einen falschen Investitionsbegriff. Jeder Euro in Beton, wie Steinbrück sagt, wird als Investition definiert; das was man, zum Beispiel für Bildung ausgibt, gilt dagegen als "konsumtiv". Darüber hinaus hatten alle Bundesregierungen eine gute Ausrede, wenn es ums Schuldenmachen ging. Im Fall eines "gestörten wirtschaftlichen Gleichgewichtes" – so sieht es der 115 vor - können neue Schulden gemacht werden.
Der gute Grundsatz "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not" war nicht zu erkennen. Dies zu ändern, ist zumindest ein Vorsatz, an dem sich die Mehrheit von Union und SPD nun messen lassen muss. Auch die FDP, die sich heute enthielt, dürfte der Schuldenbremse im Bundesrat zustimmen. Für Grundgesetzänderungen sind auch dort Zweidrittelmehrheiten notwendig.
Die Sache bleibt spannend. Einige linke SPD-Abgeordnete sehen in den geplanten Verfassungsänderungen eine Einschränkung staatlicher Lenkung. Kurz vor der Abstimmung zettelten sie einen kleinen Aufstand in der Fraktion an; vielleicht fürchtete der Fraktionsvorsitzende Struck – er war zugleich einer der beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission – um die Zweidrittelmehrheit. Jedenfalls kündigte er an, sich möglichen Änderungswünschen der Länder nicht entgegen zu stellen.
Die Sache könnte kippen. Brandenburgs SPD-Ministerpräsidenten Platzeck will den Ländern über 2020 hinaus eine Verschuldung von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zugestehen. Der FDP gehen schon die heutigen Beschlüsse nicht weit genug. Ein Aufweichen dürften die liberalen Partner einiger Landesregierungen nicht hinnehmen.
Andere Aufgaben warten. Der Länderfinanzausgleich muss neu verhandelt werden. Es muss eine Regelung für die Altschulden gefunden werden. Und wer eine schlanke und besser arbeitende Verwaltung wünscht, dem bleibt auch nach der zweiten Stufe der Föderalismusreform viel Arbeit. Bis zu der bislang verdrängten Frage, ob eine Neugliederung der Bundesländer nicht schon lange ökonomisch notwendig ist.
Die dritte Föderalismuskommission sollte ihre Arbeit bald aufnehmen. Auch deren Fortschritte werden vom Ergebnis der Bundestagswahl abhängen. Der heutige Tag hat gezeigt, dass die dringend notwendigen Entscheidungen nur mit großen Koalitionen möglich sind. Selbst wenn es sich um kleine Schritte handelt.