Bundesgerichtshof verhandelt Urheberrecht für Designmöbel

    Blick in einen Showroom des Möbelbausystems USM-Haller in Hamburg.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (23.04.2026) mit einem möglichen Urheberrechtsschutz für das Möbelsystem des Schweizer Unternehmens USM. © picture alliance / dpa / Christian Charisius
    Sind Möbel Kunst? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Es geht um das Möbelsystem "USM Haller". Der Hersteller möchte einen Urheberrechtsschutz für die Regale und Sideboards wie er für künstlerische Produkte gilt. Die Möbel mit ihren verchromten Rundrohren, kugelförmigen Verbindungsknoten und farbigen Metallplatten sind Designklassiker. Das Schweizer Unternehmen USM hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg verklagt, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel anbietet, die wie die Originale aussehen. Auch Bauteile für komplette Möbel kann man dort im Online-Shop kaufen, außerdem bietet das Unternehmen einen Montageservice an. Zuvor hatten Gerichte den Fall unterschiedlich bewertet, weswegen er jetzt beim BGH gelandet ist. Ein Urteil wird erst später erwartet.