Bundesfinanzhof: Attac nicht gemeinnützig

Ein Urteil wie eine "Bombe"

03:52 Minuten
Mehrere Aktivisten von Attac kämpfen vor dem Berliner Reichstagsgebäude mit einem Monster und halten Protestplakate.
Attac-Aktivisten vor dem Berliner Reichstagsgebäude: Spenden an die Organisation sind künftig steuerlich nicht mehr absetzbar. © picture alliance
Birgit Marschall im Gespräch mit Anke Schaefer · 26.02.2019
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Attac ist nicht gemeinnützig - so der Bundesfinanzhof. Die Journalistin Birgit Marschall nennt das nun veröffentlichte Urteil ein "starkes Stück" - und warnt vor den möglichen Folgen des Präzedenzfalles.
Die globalisierungskritische Organisation Attac ist in ihrer bisherigen Struktur nicht gemeinnützig. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs versucht Attac, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei, so der BFH - und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.
Der Finanzhof verwies auch auf die sogenannte Abgabenordnung, in der die gemeinnützigen Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen Sport, Umweltschutz und Volksbildung, aber nicht die Tagespolitik. Das Urteil bedeutet dem BFH zufolge nicht, dass gemeinnützige Organisationen überhaupt nicht politisch aktiv sein dürfen. Im Vordergrund müsse aber der gemeinnützige Zweck stehen.

Auch Greenpeace und der BUND könnten betroffen sein

"Das ist für den gesamten Bereich der Nichtregierungsorganisationen eine Bombe", kommentierte die Journalistin Birgit Marschall das Urteil im Deutschlandfunk Kultur. Dies sei ein Präzedenzfall und bedeute, dass andere Organisationen wahrscheinlich auch nicht mehr gemeinnützig sein könnten. Das könne diese in Existenzschwierigkeiten bringen. Als Beispiel nannte die Hauptstadt-Korrespondentin der "Rheinischen Post" den BUND und Greenpeace, die ebenfalls versuchten, auf die politische Meinungsbildung einzuwirken.
Marschall sprach mit Blick auf das Urteil von einem "starken Stück". Denn das Ziel von Attac sei ja gerade, gemeinnützig zu sein. Das sei die Organisation vielleicht vor dem strengen Steuerrecht nicht, gesellschaftlich aber schon.
Die Bundesfinanzhof sei die oberste Instanz, sagte Marschall. Insofern lasse sich vermutlich nicht mehr viel tun.
(ahe)
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