Bund restituiert barocken Wandteppich an Erben des jüdischen Besitzers

Zur Kunstsammlung des Unternehmers Freiherr von Goldschmidt-Rothschild gehörte ein barocker Wandteppich. 1936 musste der Sammler jüdischer Herkunft aus Frankfurt am Main den Wandteppich unter dem Druck der NS-Verfolgung versteigern lassen. Am Dienstag hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) bekanntgegeben, dass das Kunstwerk vom Bund an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben worden ist. Ab 1939 hatte der Wandteppich nämlich zur Kunstsammlung des nationalsozialistischen Politikers Hermann Göring gehört. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges ging das Stück in Bundeseigentum über und landete in der Kunstverwaltung des Bundes, die das Kunstwerk jetzt restituiert hat. Der Besitzer Goldschmidt-Rothschild starb 1941 nach der Emigration in Lausanne. Der Wandteppich aus einer französischen Manufaktur zeigt das Ufer einer Seebucht mit Wasservögeln und stammt aus dem Ende des 17., Anfang des 18. Jahrhunderts.