Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

    Münzgeld und Scheingeld liegen in einem Glasbehälter.
    Freie Kunstschaffende sollen bald ein Mindesthonorarbekommen, wenn sie für vom Bund geförderte Projekte arbeiten. © picture alliance / Wedel/Kirchner-Media
    Öffentlich geförderte Institutionen sollen Kunstschaffende nur noch adäquat vergüten dürfen. Das strebt Kulturstaatsministerin Roth an und folgt damit dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Nun hat sie ihre konkreten Pläne vorgestellt. Demnach soll es für freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben - und zwar dann, wenn sie auf Honorarbasis für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln arbeiten. Verpflichtend ist das aber nur bei Förderungen, bei denen der Anteil des Bundes bei mehr als der Hälfte liegt. Die Regelung greift ab Juli dieses Jahres.