Bürgerinitiative

Volkswille ja, aber nicht gegen TTIP

Demonstranten
Demonstranten am 20.09.2014 vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin an einer Protestaktion von Campact zu den Handelsabkommen CETA und TTIP teil. © dpa/picture-alliance/Wolfgang Kumm
Von Thomas Otto · 17.11.2014
Seit 2012 können Europäische Bürgerinitiativen gestartet werden - aber nicht zu CETA und TTIP. Das hat die EU-Kommission entschieden. Warum kommt das neue Instrument für ein bürgernahes Europa nicht zum Einsatz?
Mit der Gesetzgebung scheint es in Brüssel ein wenig so zu sein, wie in dem alten Sprichwort mit den vielen Köchen und dem Brei: Die vielen europäischen Köche machen es schwer, einen Brei zu kochen, der allen schmeckt. Ein Gesetz kann schnell einige Jahre brauchen, bis es verabschiedet wird. Und auch auf Seiten der bürgerlichen Mitbestimmung ist es extrem kompliziert. Nicht umsonst ist von den seit 2012 fast 50 gestarteten europäischen Bürgerinitiativen erst eine einzige erfolgreich gewesen. Entweder haben die Unterstützer gefehlt. Oder sie wurde von der Kommission abgelehnt, wie im Fall der Initiative gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP.
Die Begründung: Aus Sicht der Kommission könnten die Initiatoren einer Europäischen Bürgerinitiative lediglich ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung fordern, erklärt Kommissionssprecher Wojtek Talko:
"Die hier vorliegende Initiative hat das nicht beachtet, denn sie hat ja die Kommission dazu aufgefordert, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen. Aber Verhandlungen sind kein Rechtsakt. Die Bürger können etwas anderes einbringen, solange es dabei um einen Rechtsakt geht."
Die Initiatoren machen trotzdem weiter. Fast 300 Organisationen aus 23 Mitgliedsstaaten der EU haben sich zusammengefunden. Koordiniert wird das ganze von Michael Efler vom Verein Mehr Demokratie e.V.:

"Diese Ablehnung der Kommission ist aus unserer Sicht außerordentlich schwach begründet. Die Kommission versucht störende Bürgermitwirkung auszuschalten durch eine sehr rigide uns restriktive Auslegung der Europäischen Bürgerinitiative."
Deshalb sind die TTIP-Gegner nun vor den Europäischen Gerichtshof gezogen und klagen gegen die Entscheidung der Kommission. Parallel dazu sammeln sie bereits Stimmen – auch ohne, dass die Bürgerinitiative genehmigt wurde. Dafür wollen sie die Regeln der Europäischen Bürgerinitiative einhalten: Mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsländer. Ein Jahr lang haben sie dafür Zeit.
Rund zwei Drittel der Unterstützer kommen aus Deutschland. Auch in Österreich und Großbritannien wurde die notwendige Mindestzahl an Stimmen bereits übersprungen, erklärt Efler. In den exportorientierten Ländern Skandinaviens seien hingegen mehr Menschen für die Freihandelsabkommen. Vor allem aber in Osteuropa sei es schwer, Menschen für die direkte Demokratie zu begeistern.
Elfer: "Dort ist quasi die Idee, dass man Dinge in die eigene Hand nehmen kann, dass man auch unabhängig von Wahlen Politik machen und mitgestalten kann überhaupt nicht verbreitet."
Volksbegehren in Hamburg und Berlin
Schafft es eine angenommene Bürgerinitiative mindestens eine Million Unterschriften nach den Regeln der EU zu sammeln, dann kommt das Thema auf die Tagesordnung des EU-Parlaments in Brüssel. Auch die Kommission muss dazu Stellung nehmen und entscheiden, ob sie ein Gesetzgebungsverfahren anstößt. Gezwungen ist sie dazu aber nicht. So wie bei der erfolgreichen Initiative "Wasser ist ein Menschenrecht!". Zwar wurden die Initiatoren vorm Parlament angehört. Die Kommission entschied jedoch, es bei allgemeinen Konsultationen zu belassen. Michael Efler von Mehr Demokratie fordert deshalb:
"Es ist genau das, was wir brauchen auf europäischer Ebene, was wir in Deutschland in allen Bundesländern haben: nämlich europaweite Volksbegehren und Volksentscheide, die im Fall, dass die Kommission einer Bürgerinitiative nicht folgt, dass eben auch direkt durch die europäischen Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden können."
In Hamburg und Berlin hat Efler bereits Volksbegehren initiiert und zum Volksentscheid gebracht. Auf EU-Ebene ist das so noch nicht möglich. Und auch mit den beiden anderen Wegen direkter Mitbestimmung – dem Petitionsrecht und der Europäischen Bürgerbeauftragten – kann zwar auf Missstände hingewiesen und die EU-Institutionen zum Handeln aufgefordert werden. Auf die Gesetzgebung können die Bürger aber noch keinen direkten Einfluss nehmen. Trotzdem hält Efler die bestehenden Mittel für sinnvoll:
"Das ist für mich immer wieder faszinierend, wie viel Druck man wirklich mit diesen Instrumenten auf die Politik ausüben kann. Dass Dinge dann, die vorher unmöglich schienen, auf einmal – weil in der Bevölkerung sich eine relevante Zahl von Menschen für etwas oder auch gegen etwas ausgesprochen hat, dann wirklich die Politik unter Druck gerät."
Die geforderte eine Million Unterschriften hat die Initiative "Stopp TTIP und CETA" schon fast zusammen. Nun liegt es an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, ob die Bürgerinitiative doch anerkannt und damit die zweite erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative wird.
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