Brückenstreit beschäftigt nun auch Karlsruhe
Die Auseinandersetzung um die umstrittene neue Dresdner Elbquerung am Waldschlösschen wird nun sowohl den sächsischen Verfassungsgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. In ihrer Beschwerde macht die sächsische Landeshauptstadt geltende, das ihre Argumente in dem vorangegangenen Verfahren vor dem Bautzener Oberverwaltungsgericht nicht genügend gehört und gewürdigt worden seien. Ob die neuen Verfahren Bauaufschiebende Wirkung haben werden, ist offen.
Am Bautzener Oberverwaltungsgericht kann man sich nicht entsinnen, dass es so etwas schon einmal gegeben hat. Dass ein Kläger und noch dazu eine Stadt gleichzeitig das Verfassungsgericht des Landes und das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Auch kann man im sächsischen Oberverwaltungsgericht nicht nachvollziehen, dass die Stadt Dresden der Auffassung ist, ihr rechtliches Gehör sei verletzt gewesen im Brückenstreit-Verfahren vor dem Bautzener Gericht, dass in seiner Urteilsfindung Anfang März dem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2005 mehr Gewicht gab, als dem Welterbe-Titel und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
Die Abweisung der gleichlautenden Rüge war daher keine allzu große Überraschung, wie man im Dresdner Rathaus freimütig bekennt. Pressesprecher Kay Schulz:
"Wir haben schon erwartet, dass die Rüge abgelehnt wird, und insoweit ist jetzt der Weg für das Verfassungsgericht oder die Verfassungsgerichte frei."
Die beiden Klagen richten sich gegen die Entscheidung des Bautzener Gerichts, das Anfang März den sofortigen Brückenbau angeordnet hatte. Mit ihren Beschwerden will die Stadt nun verhindern, dass die Baumaßnahmen tatsächlich beginnen können. Im Zentrum des Streits steht die Frage, wie verbindlich das Völkerrecht für Deutschland ist. Unklar ist auch, ob der so genannte Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Brücke überhaupt rechtmäßig ist. Nochmals der Stadtsprecher Kay Schulz:
"Es ist so, dass wir einen Antrag ebenfalls bei den Verfassungsrichtern gestellt haben, dass hier im Grunde genommen das Verfahren eingefroren wird, das heißt, das das Vergabe-Verfahren nicht weiter fortgeführt wird."
Momentan ruhe das Verfahren zur Vergabe der Bauaufträge sowieso, so Schulz weiter, da zwei der unterlegenen Bieter Klage eingereicht hätten, bei der Vergabekammer in Leipzig.
"Und wir hoffen natürlich auch, dass das Verfassungsgericht jetzt relativ schnell entscheidet, ob es die Situation einfriert oder nicht."
Unklar ist, ob die neuen verfassungsrechtlichen Verfahren die drohende Aberkennung des Unesco-Welterbe-Titels für das Dresdner Elbtal überhaupt noch abwenden können. Dem Vernehmen nach drohen im Pariser Büro der Organisation langsam alle Geduldsfäden zu reißen. Die Bereitschaft, weiter mit Dresden zu verhandeln und nach einer Lösung zu suchen, schwindet. Als gesichert gilt derzeit, dass die Unesco nicht bereit ist, irgendeine Brücke an dieser Stelle über die Elbe zu akzeptieren, einen Tunnel aber schon.
Und so wird inzwischen auch mehr oder weniger offen damit gedroht, dass man bereits beim Anrollen der ersten Bagger auf den Elbwiesen Dresden den begehrten Welterbe-Titel aberkennen könnte, ohne die nächste Vollversammlung im Juni abzuwarten. Wer sich über völkerrechtliche Vereinbarungen, die er selbst unterzeichnet habe, hinwegsetze, der gefährde auch andere Titel-Bewerbungen aus seinem Land. Derzeit sind 15 deutsche Bewerbungen im Hoffnungslauf.
Vor diesem Hintergrund mehren sich auch die Stimmen derer, die ein Engagement der Bundesregierung fordern. So etwa der Sprecher des Kuratoriums Dresdner Welterbe, Prof. Ingo Zimmermann, vor wenigen Tagen:
"…dass jetzt für die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland eine politische Pflicht sich ergibt zu handeln, politisch zu handeln, um Schaden abzuwenden,… "
Bislang wurde sein Appell nicht gehört.
Die Abweisung der gleichlautenden Rüge war daher keine allzu große Überraschung, wie man im Dresdner Rathaus freimütig bekennt. Pressesprecher Kay Schulz:
"Wir haben schon erwartet, dass die Rüge abgelehnt wird, und insoweit ist jetzt der Weg für das Verfassungsgericht oder die Verfassungsgerichte frei."
Die beiden Klagen richten sich gegen die Entscheidung des Bautzener Gerichts, das Anfang März den sofortigen Brückenbau angeordnet hatte. Mit ihren Beschwerden will die Stadt nun verhindern, dass die Baumaßnahmen tatsächlich beginnen können. Im Zentrum des Streits steht die Frage, wie verbindlich das Völkerrecht für Deutschland ist. Unklar ist auch, ob der so genannte Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Brücke überhaupt rechtmäßig ist. Nochmals der Stadtsprecher Kay Schulz:
"Es ist so, dass wir einen Antrag ebenfalls bei den Verfassungsrichtern gestellt haben, dass hier im Grunde genommen das Verfahren eingefroren wird, das heißt, das das Vergabe-Verfahren nicht weiter fortgeführt wird."
Momentan ruhe das Verfahren zur Vergabe der Bauaufträge sowieso, so Schulz weiter, da zwei der unterlegenen Bieter Klage eingereicht hätten, bei der Vergabekammer in Leipzig.
"Und wir hoffen natürlich auch, dass das Verfassungsgericht jetzt relativ schnell entscheidet, ob es die Situation einfriert oder nicht."
Unklar ist, ob die neuen verfassungsrechtlichen Verfahren die drohende Aberkennung des Unesco-Welterbe-Titels für das Dresdner Elbtal überhaupt noch abwenden können. Dem Vernehmen nach drohen im Pariser Büro der Organisation langsam alle Geduldsfäden zu reißen. Die Bereitschaft, weiter mit Dresden zu verhandeln und nach einer Lösung zu suchen, schwindet. Als gesichert gilt derzeit, dass die Unesco nicht bereit ist, irgendeine Brücke an dieser Stelle über die Elbe zu akzeptieren, einen Tunnel aber schon.
Und so wird inzwischen auch mehr oder weniger offen damit gedroht, dass man bereits beim Anrollen der ersten Bagger auf den Elbwiesen Dresden den begehrten Welterbe-Titel aberkennen könnte, ohne die nächste Vollversammlung im Juni abzuwarten. Wer sich über völkerrechtliche Vereinbarungen, die er selbst unterzeichnet habe, hinwegsetze, der gefährde auch andere Titel-Bewerbungen aus seinem Land. Derzeit sind 15 deutsche Bewerbungen im Hoffnungslauf.
Vor diesem Hintergrund mehren sich auch die Stimmen derer, die ein Engagement der Bundesregierung fordern. So etwa der Sprecher des Kuratoriums Dresdner Welterbe, Prof. Ingo Zimmermann, vor wenigen Tagen:
"…dass jetzt für die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland eine politische Pflicht sich ergibt zu handeln, politisch zu handeln, um Schaden abzuwenden,… "
Bislang wurde sein Appell nicht gehört.