Bremen

Zwei Jahre Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften

Ein Mann liest im Koran
Ein Mann liest im Koran © imago / Westend61
Von Godehard Weyerer · 01.03.2015
Etwa jeder zwanzigste Einwohner ist in Deutschland muslimisch. Doch die rechtliche Regelung des Islam ist noch immer eine Herausforderung. In Bremen gibt es seit zwei Jahren einen Staatsvertrag, der Feiertage, islamische Seelsorge oder den Bau von Moscheen regeln soll.
Den Vertrag, sagt Ismail Baser, habe noch sein Vorgänger unterzeichnet. Er selbst ist jetzt seit zwei Jahren Vorsitzender der Schura. So nennt sich der Dachverband islamischer Religionsgemeinschaften auch in Bremen. Der Name ist arabisch und steht für eine Zusammenkunft, die sich in Fragen der Koranauslegung berät. Ismail Baser kam 1980 nach Deutschland. Der Staatsvertrag, sagt der 48-Jährige, erleichtert den Bau von Moscheen, erlaubt die Bestattung nach islamischen Vorschriften, stellt die muslimischen Feiertage den kirchlichen Feiertagen gleich, öffnet der islamischen Seelsorge Gefängnisse, Altenheime und Krankenhäuser.
"Auf der anderen Seite, denke ich, sind wir noch nicht auf Augenhöhe. Wir brauchen finanzielle Unterstützung."
Ismail Baser wünscht sich dringend eine Anschubfinanzierung vom Land Bremen. Strukturen müssten aufgebaut werden, wie sie die Kirchen längst haben. Der Schura-Vorsitzende ist als Ingenieur an der Universität Bremen tätig. Er weiß, dass auch die Kirchenvorstände ehrenamtlich arbeiten – mit dem Unterscheid, dass ihm keine hauptamtlich tätige Verwaltung zur Seite steht, wie es sie in der katholischen und in der evangelischen Kirche gibt.
"Bis das nicht geschehen ist, sind wir so ein kleiner Partner des Staates. Aber wenn man jetzt alle Religionsgemeinschaften gleich behandeln möchte, sollte man uns auch den Status geben wie den anderen großen Religionsgemeinschaften auch."
Bundesländer entschädigen die beiden christlichen Kirchen
Es geht um Staatsleistungen, die den beiden christlichen Kirchen seit 1803 Jahr für Jahr ausgezahlt werden. Damals hatte Deutschland die linksrheinischen Gebiete an Frankreich abtreten müssen. Die weltlichen Herrscher ließen sich ihre Verluste durch Kirchenbesitz kompensieren, der säkularisiert, das heißt enteignet wurde. Als Rechtsnachfolger der früheren Territorialherren entschädigen die Bundesländer die Kirchen bis heute. Ein Unding, meint Kirsten Wiese, im Bundesvorstand der Humanistischen Union zuständig für das Ressort Staat, Religion, Weltanschauung.
"Seit 1949 haben sich 13 Milliarden aufgelaufen. Wir gehen davon aus, dass gegenwärtig jährlich von Bund und Ländern insgesamt circa 500 Millionen an die berechtigen Empfängerkirchen gezahlt werden."
Bereits die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahre 1919 hatte die Länder aufgefordert, die Staatsleistungen mit einer einmaligen Zahlung zu beenden. Und obwohl die Väter des Grundgesetzes den Paragrafen übernommen haben, ist bis heute alles beim Alten geblieben.
"Es bleibt aber unklar, ob diese Ablösesumme aktuell noch gezahlt werden muss oder ob sie nicht schon lange abgegolten worden ist."
Alle Bundesländer zahlen den Kirchen die Entschädigung – bis auf zwei. In Bremen und in Hamburg, die durch den Verlust der linksrheinischen Gebiete keinen Schaden zu beklagen hatten, behielten die Kirchen ihren Besitz. Bremen gewährt den Kirchen also keine Staatsleistungen. Zu gut 80 Prozent decken die Kirchen ihre Ausgaben ohnehin durch die Kirchensteuer. Folglich gibt es in Bremen auch keine Zuschüsse für die muslimischen Religionsgemeinschaften. Zum Leidwesen vom Schura-Vorsitzenden Ismail Baser.
"Da wir ja uns durch Spenden organisieren und unsere Arbeit durchführen. Was ist, wenn die Spenden ausfallen. Man merkt auch bei den Jugendlichen, dass die Spendenbereitschaft nicht gut da ist. Wir sind momentan nicht in der Lage, muss ich ehrlicherweise gestehen, selbst finanziell gut da zu stehen."
Norbert Schlichting ist in der Bremer Senatskanzlei zuständig für kirchenrechtliche Angelegenheiten. Er hat vor zwei Jahren den Vertrag mit ausgehandelt. Dass vor allem in finanziellen Fragen Wünsche offen sind, das weiß er.
"Aber für mich ist nicht klar, wie diese Anschubfinanzierung denn wirklich nur als Anschub finanzieren soll, um dann eine dauerhafte Lösung hinzubekommen. Bei den christlichen Kirchen, die haben ja ihre eigenen Mitgliedsbeiträge, das ist ja gerade im islamischen Glauben unbekannt. Provokant kann ich ja sagen, wieso muss ich als Christ Kirchenbeiträge zahlen und eine andere Religionsgemeinschaft kriegt es vom Staat finanziert."
Schura bringt viele terminliche Verpflichtungen mit sich
Der Staat zieht die Kirchensteuer im Auftrag der Kirchen ein. Das würde er auch für die muslimischen Religionsgemeinschaften tun – unter zwei Voraussetzungen: Die Moscheegemeinden und die muslimischen Dachverbände legen Mitgliedslisten vor, und sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt.
"Man muss auch da eine gewisse Dauer haben. Um die 30 Jahre ist die Mindestbestandszeit für eine Religionsgemeinschaft. Dann stellt sich die Frage, wer jetzt die Körperschaftsrechte beantragt. Ich kenne momentan keine Moscheegemeinde, die über 30 Jahre schon existiert. Wir kommen demnächst dahin, dass die ersten so lange existieren."
Die Schura in Bremen wurde vor neun Jahren gegründet. Die beiden Vorgänger von Ismail Baser haben nach kurzer Zeit das Handtuch geworfen - zu aufwändig waren die terminlichen Verpflichtungen. Auch Ismail Baser überlegt, ob er sich noch einmal zur Wiederwahl stellen soll. Nicht nur Familie und Beruf kommen zu kurz, auch der Kontakt und der Austausch mit den Moscheen. Gerade drei-, viermal im Jahr schafft er es, die 20 Gemeinden, die sich zur Schura zusammengeschlossen haben, zu besuchen. Er muss sich zudem mit den Dachverbänden wie Ditib und dem Verband der islamischen Kulturzentren abstimmen, steht auf Pressekonferenzen Rede und Antwort, ist Ansprechpartner für politische Gremien und sucht in den eigenen Reihen Mitstreiter – etwa für die islamische Gefängnisseelsorge.
"Wir haben Seelsorge viele Jahre ehrenamtlich versucht durchzuführen, aber nach einer gewissen Zeit ist das an finanziellen Schwierigkeiten gescheitert. Und vor sechs Monaten haben wir gesagt, wir wollen das professioneller hier in Bremen angehen, aber nur wenn staatliche Unterstützung da ist. Dann hat man uns einen Stundenlohn von 12 Euro angeboten. Wir haben gesagt, mit dem Geld sind wir nicht zufrieden, aber wir wollen durch unsere Arbeit Werbung machen."
Der Bedarf ist da. Das Justizressort, bestätigt Norbert Schlichting aus der Bremer Senatskanzlei, möchte das Angebot auch auf den Jugend- und Frauenvollzug ausweiten. Der evangelischen Seelsorge zahlt der Staat jährliche Zuschüsse. Bewilligt wurden sie im 19. Jahrhundert, als in Bremen der Senat das Kirchenregiment hatte, also die Aufsicht über die Kirchen führte.
"Da gibt es noch feste Leistungen, die da gezahlt werden. Aber da muss man sich auch Gedanken machen, ob das überhaupt noch zeitgemäß ist."
Statt die muslimische Gefängnisseelsorge in den staatlichen Leistungskatalog aufzunehmen, ließe sich die konfessionsgebundene Seelsorge ersetzen durch staatsbedienstete Sozialpädagogen und Psychologen. Das käme zumindest in diesem Bereich einem Ende der kirchlichen Sonderrechte gleich, was in muslimischen Religionsgemeinschaften erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe stößt.
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