Bohm: Regisseure werden benachteiligt

Moderation: Matthias Hanselmann |
Der Filmregisseur Hark Bohm hat vor einer Diskriminierung von Filmemachern durch die Urheberrechtsreform gewarnt. Durch die geplante Novelle werde den Regisseuren das Recht genommen, unbekannten Nutzungsarten zu widersprechen, sagte Bohm. Nur Schriftstellern und Komponisten soll ein Widerrufsrecht vorbehalten sein. Doch auch ein Film sei ein Kunstwerk, betonte Bohm.
Hanselmann: Deutsche Filmregisseure wehren sich. Die Bundeskanzlerin Merkel, Bundesjustizministerin Zypries und Kulturstaatsminister Neumann werden eine Resolution überreicht bekommen, eine Resolution der bekanntesten, erfolgreichsten und sicher auch kreativsten deutschen Filmregisseuren und –Regisseurinnen. Unterzeichnet haben Caroline Link, Volker Schlöndorff, Margarethe von Trotta, Dominik Graf, Doris Dörrie, Josef Vilsmaier, Michael Verhoeven oder Christian Paetzold, um hier nur einige wenige zu nennen. Alles Namen, die auch Frau Merkel schon des öfteren gehört haben wird, auch wenn sie nicht gerade als eifrige Kinogängerin bekannt ist.

"Resolution der Regisseure" - so nennt sich das Papier, zu dessen Mitunterzeichnern auch der Mann gehört, mit dem wir jetzt sprechen, der Schauspieler, Regisseur, Drehbuchautor und Produzent Hark Bohm, guten Tag.

Bohm: Guten Morgen.

Hanselmann: Herr Bohm, im März hat das Bundeskabinett den so genannten Korb II beschlossen, eine Änderung des Urheberrechts. Dagegen wenden sich die deutschen Regisseure in der Resolution. Lassen Sie uns versuchen, die Sache für Nichtjuristen verständlich zu machen. Für den ganz normalen Kinogänger, der die Filme der von mir genannten und zahlreicher anderer deutscher Regisseure gesehen hat und sieht. Als Punkt Eins kritisieren Sie eine Diskriminierung der Filmkünstler. Worin soll die bestehen?

Bohm: Unserer Zuhörer müssen sich vorstellen, dass im bisherigen Gesetz stand, "die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtung hierzu sind unwirksam". Nun stellen wir uns vor, Mozart hätte gewusst, dass er sein Werk auf 20 Millionen Tonträgern wieder hören wird. Dann hätte er gesagt, ja gut, wer meine Noten haben will oder wer das Konzert aufnehmen will, der muss mich an jeder CD beteiligen mit einem bestimmten Geldsatz. Das konnte Mozart aber noch nicht wissen, weil er natürlich nicht wusste, dass es CDs geben wird. Diese Vorschrift, dass man nur solche Nutzungsarten übertragen kann, die man auch schon kennt, will der Gesetzgeber jetzt aufheben. Und das ist für Filmemacher besonders schwierig.

Vorweg sollte ich sagen, um das zu verhindern, also um diese Enteignung Mozarts zu verhindern, hat der Gesetzgeber gesagt, Mozart hat an seinem Werk ein geistiges Eigentum, und dieses geistige Eigentum kann er nicht verkaufen. Kurzum, ich als Gesetzgeber bestimme das. Das geistige Eigentum ist sozusagen die Garantie, dass der Urheber, dass Mozart immer mitverdient, wenn sein Werk verwertet wird. Dieses will der Gesetzgeber insofern aufheben, dass er sagt, in Zukunft kann Mozart oder der Filmemacher auch Nutzungsarten verkaufen, die er noch gar nicht kennt.

Jetzt muss man sich vorstellen, dass ein Filmwerk erst entsteht, wenn es auf die Leinwand projiziert wird. Ein Filmband kann keiner sehen. Ein Videoband ist kein Kunstwerk, sondern es wird erst zum Kunstwerk dadurch, dass es über einen Rekorder auf einen Monitor kommt. Und nun stellen wir uns vor, dass ein Filmwerk durch besondere Lasertechnik in die Wolken projiziert werden kann. Jetzt entsteht es da oben in den Wolken.

Hanselmann: Also das wäre eine bisher unbekannte Nutzungsart.

Bohm: Verzeihen Sie, ja, das ist richtig, eine bisher unbekannte Nutzungsart. Jetzt stellen Sie sich vor, ich, der Filmemacher, habe mir ein halbes Jahr Gedanken gemacht, wie der Film aussehen soll, ich habe ihn gedreht, ich habe ihn geschnitten, jetzt ist er da, und jetzt gucke ich da oben in die Wolken und ich sehe etwas, was mit meinem Film ganz rudimentär zu tun hat, aber eigentlich nicht mehr der Film ist. Ich bin tief gekränkt, denn ich will mich ja auch durch mein Kunstwerk darstellen, und das ist die Funktion eines Kunstwerkes, auch dass der Schöpfer der Öffentlichkeit etwas anbietet, um dieses Kunstwerk zu genießen oder eine Diskussion auszulösen.

Hanselmann: Also an der rührendsten Stelle des Filmes fliegt plötzlich ein Flugzeug durch oder es fängt an zu regnen, nur mal als Beispiel.

Bohm: Genau. Und in dem Moment ist mein Kunstwerk zerstört. Der Gesetzgeber würde jetzt Günter Grass, dessen Gedicht in die Wolken projiziert wird, einräumen, dass er das verbieten kann. Er hat ein Widerrufsrecht. Wir Filmemacher sollen aber kein Widerrufsrecht haben. Und uns ist das im ersten Moment natürlich unverständlich und wir überlegen uns, warum das wohl so ist. Da kommen wir als erstes darauf, es gibt kein Kunstwerk, mit dem im Augenblick neben der Musik - wir haben gerade gehört, dass Jamiroquai 20 Millionen Tonträger verkauft hat - es gibt kein Kunstwerk, mit dem man so viel Geld verdienen kann. Es gibt kein Kunstwerk, mit dem man so viel Geld durch bisher unbekannte Nutzungsarten verdienen kann, wie zum Beispiel durch die DVD.

Das heißt, die Industrie hat nicht so sehr ein Interesse an der Vervielfältigung von einem Gedicht von Günter Grass, aber sie hat ein enormes Interesse, beispielsweise "Good bye, Lenin!" von Wolfgang Becker so weit zu nutzen durch unbekannte Nutzungsarten, wie es überhaupt möglich ist. Und nun stellen Sie sich vor, Wolfgang Becker sieht seinen Film da oben in den Wolken, und er ist natürlich tief gekränkt und sagt, dafür habe ich meinen Film nicht gemacht. Er hat aber kein Widerrufsrecht, weil die über Satelliten und Laser in die Wolken projizierten Bilder schon von ihm an einen Verwerter abgetreten worden sind.

Hanselmann: Herr Bohm, Ministerin Zypries weiß das alles, hat mit vielen Menschen gesprochen, die Urheberrechte für sich beanspruchen, die geistiges Eigentum in die Welt setzen und sie hat dazu folgendes gesagt. Wir hören es uns mal kurz an.

"Ich glaube, es ist bei vielen Urhebern eine große Angst einfach schlicht vorhanden vor Veränderung. Denn wir wollen ja das System umstellen. Und ich habe in vielen Diskussionen mit betroffenen Urhebern oder Drehbuchautoren oder ähnlichen gemerkt, dass es zum einen diese Angst ist, dass der Gesetzgeber nicht mehr regelt, sondern sagt, ihr müsst das so ausverhandeln, wie Tarifvertragsparteien das Gehalt auch ausverhandeln. Dieser Gesichtspunkt - und der zweite Gesichtspunkt ist sicherlich der, dass es in unserer Gesellschaft für Urheber und für Teile von Produzierenden an großen Filmwerken beispielsweise schwierig ist, ihre Rolle noch zu behaupten. Weil es eben sehr starke Player in diesem vertraglichen Kontext gibt, die Bestimmungen diktieren und wo man sich schwer gegen wehren kann."

Hanselmann: Herr Bohm, ist das nicht eine Aufforderung an Sie, auch als Regisseur zu sagen schon im Vertrag zu dem Film, ich lasse mir das einfach jetzt hinein schreiben, unbekannte Nutzungsarten werden ausgenommen, also wenn der Film irgendwie mal als Laserprojektion an den Himmel gebeamt wird, dann schreibe ich mir jetzt in den Vertrag hinein, dann kriege ich auch mein Geld.

Bohm: Indirekt hat Frau Zypries schon gesagt, warum das so schwer ist. Sie müssen sich vorstellen, auf der einen Seite sitzt Hark Bohm in Hamburg, ist darauf angewiesen, den Auftrag zu bekommen, einen Film zu inszenieren, und auf der anderen Seite sitzt Sony, ein weltweit operierender Konzern. Und wenn Hark Bohm diese unbekannte Nutzungsart, also beispielsweise die Laserprojektion in die Wolken, nicht einräumen will, dann geht man eben zu Wolfgang Becker. Das heißt, wir Filmregisseure sind einzelne, und auf der anderen Seite steht eine sehr kapitalstarke, weltweit arbeitende Verwerterindustrie. Und dagegen haben wir keine Chance. Deshalb ist ja überhaupt das Urheberrecht erfunden worden.

Stellen Sie sich vor, Sie sind der Dichter Hoffmann von Fallersleben. Sie sitzen in großer Not auf Helgoland und schreiben ein Gedicht, das fängt an, Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, weil Sie gerade eine Revolution verloren haben, in der Sie Deutschland vereinigen wollten. Und jetzt kommt ein Verleger, Herr Campe, Hoffmann und Campe kommt nach Helgoland, liest das Gedicht und sagt, Mensch Hoffmann, ist ja ein tolles Gedicht, hier, zwei Taler, und mir gehört das Gedicht. Und jetzt ist das Gedicht, wie wir alle wissen, weltweit und für ewig verwertet worden. Und Herr Hoffmann von Fallersleben hat zwei Taler dafür bekommen.

Deshalb hat der Gesetzgeber gesagt, nee, nee, warte mal. Der Dichter hat an seinem Werk das geistige Eigentum, und er kann immer nur Nutzungsarten übertragen für eine jeweilige ihm bekannte und überschaubare Nutzungsart. Und das wird im Augenblick vom Gesetzgeber auf Druck der Industrie aufgehoben. Und wir als Einzelne haben keine Chance uns dagegen zu wehren, weil wir erpressbar sind. Entweder du gibst uns alles oder du bekommst nichts.

Hanselmann: Also Sie sagen, wir brauchen ein starkes Gesetz, das uns als Urheber unterstützt sozusagen gegen die Industrie, gegen die Stärke der Verwerter?

Bohm: So ist es. Und Frau Zypries hat in dem Statement eben sogar etwas ganz Gefährliches gesagt, worauf die Industrie hinzielt, wir sollten das in Zukunft als Tarifvertragsparteien regeln. Aber wir sind eben keine Angestellten, sondern wir sind Schöpfer von geistigem Eigentum. Wir stellen sozusagen eine Karosse her, ein Auto her, und dieses Auto ist unser Eigentum. Wir sind nicht die Angestellten von Volkswagen.

Hanselmann: Was versprechen Sie sich denn von der Resolution? Glauben Sie, dass die wirklich Auswirkungen hat? Ich meine, die Namen sind doch wirklich sehr stark, die dort unterzeichnet haben. Es sind ja die Besten von den Besten dabei.

Bohm: Wir haben schon Gespräche mit Frau Zypries geführt. Und man muss sagen, Frau Zypries hat auch Verständnis dafür gezeigt, dass Günter Grass widerrufen kann, wenn sein Gedicht in die Wolken projiziert wird, und ausgerechnet die Filmemacher dürfen nicht widerrufen. Wir versprechen uns, dass die Bundeskanzlerin, aber auch der Minister Neumann und die Ministerin Zypries verstehen, dass der Gesetzgeber eben nicht wollte, dass Dichter oder Filmregisseure in Zukunft Tarifverträge schließen müssen, sondern dass sie die geistigen Eigentümer ihres Werkes bleiben müssen und dass auch die Filmregisseure so wie Günter Grass das Recht haben, bei einer unbekannten Nutzungsart ihres Werkes zu sagen, nee, nee, stopp mal, so haben wir nicht gewettet. Und wir sind voller Hoffnung, dass man versteht, dass Film, genauso wie ein Gedicht, ein Kunstwerk ist und dass man nicht Günter Grass ein Recht einräumen kann, das man dann Volker Schlöndorff verwehrt.

Hanselmann: Deutsche Filmregisseure kämpfen gegen die Reform des Urheberrechts. Wir haben gesprochen mit dem Regisseur, Schauspieler, Autor und Produzenten Hark Bohm über die Resolution der Regisseure. Herr Bohm, vielen Dank und viel Erfolg damit.

Bohm: Gerne, danke Ihnen.