Böhmermann scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Erdogan-Gedicht

Der Satiriker Jan Böhmermann ist im Rechtsstreit um sein Erdogan-Schmähgedicht mit einer Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese nicht zur Entscheidung an, weil sie keine Aussicht auf Erfolg habe, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Beschwerde des TV-Moderators richtete sich gegen das Teilverbot des Gedichts über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist unanfechtbar. Böhmermann wandte sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen Urteile von Hamburger Gerichten, die einen Großteil der Äußerungen aus dem 2016 vorgetragenen Gedicht untersagt hatten. Er machte eine Verletzung der im Grundgesetz geschützten Kunst- und Meinungsfreiheit geltend.