Blutspende-Urteil

Verbot für Schwule kann rechtens sein

Erythrozytenkonzentrat, auch Blutkonserven genannt, liegen am 14.08.2014 in einem Kühlraum der Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz DRK in Cottbus
Der Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. © dpa / Patrick Pleul
Rainer Seitz im Gespräch mit Anke Schaefer und Christopher Ricke · 29.04.2015
Homosexuelle Männer dürfen in Deutschland kein Blut spenden. Grund ist ein erhöhtes HIV-Risiko. Der EuGH hat in einem neuen Urteil diese Regelung nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber eine bessere Prüfung gefordert. Eine gute Entscheidung, sagt der Mediziner Rainer Seitz.
Der Europäische Gerichtshof hat so entschieden und damit Homosexuelle Aktivisten enttäuscht, dich sich von einem Blutspendenverbot diskriminiert fühlten. Es bleibt also bei der Regel dass Personen mit hohem Risiko für Infektionskrankheiten, die durch Blut übertragbar sind, als Spender gesperrt werden können.
"Ich bin mit dem Urteil eigentlich sehr zufrieden, weil einerseits unterstrichen wird, dass die Sicherheit der Patienten, die mit Bluttransformationen behandelt werden, absoluten Vorrang hat", sagt Rainer Seitz, Professor vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Auf der anderen Seite sei jetzt auch geklärt worden, dass ein lebenslanger Ausschluss als Diskriminierung verstanden werden kann, so Seitz.

Hier können Sie das Gespräch mit Rainer Seitz nachhören.
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