Birkenstock-Sandalen sind keine Werke der angewandten Kunst

Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und haben deshalb keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Konkurrenzprodukte müssen deshalb nicht vom Markt genommen werden. Die Richter urteilten, es gebe keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst. Konkret ging es um vier Modelle, für die Birkenstock Urheberschutz erreichen wollte. Dieser gilt noch 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, Designschutz endet dagegen nach 25 Jahren. Da der Schuhmacher Karl Birkenstock lebt und seine ersten Modelle in den 70er Jahren schuf, hätte der Schutz vor Nachahmern nur erreicht werden können, wenn die Sandalen als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden. Birkenstock war 2021 mehrheitlich an eine amerikanisch-französische Beteiligungsgesellschaft verkauft worden.