Bildung

    Kinder haben keinen Anspruch auf Ethikunterricht

    Die Klägerin sitzt mit ihrem Anwalt Thomas Heinrichs im Leipziger Verwaltungsgericht.
    Die Klägerin sitzt mit ihrem Anwalt Thomas Heinrichs im Leipziger Verwaltungsgericht. © picture alliance / dpa
    16.04.2014
    Das Bundesverwaltungsgericht hat der generellen Einführung des Ethikunterrichts eine Absage erteilt. Eine Mutter hatte erreichen wollen, dass die Schule ihren konfessionslosen Kindern eine Alternative zum Religionsunterricht bieten muss.
    Die 42-jährige Klägerin aus Freiburg im Breisgau hatte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf das Grundgesetz berufen. Die Richter entschieden aber, dass Eltern keinen in der Verfassung verankerten Anspruch haben, der die Einführung eines Ethikunterrichts für ihre konfessionslosen Kinder zur Folge hätte.
    Die dreifache Mutter hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik schon aber der ersten Klasse als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt.
    Richter: Grundgesetz schreibt keinen Ethikunterricht vor
    Die Bundesverwaltungsrichter rechtfertigten ihre Entscheidung damit, dass das Grundgesetz zwar den Religionsunterricht in besonderem Maße schütze, aber keinen Ethikunterricht vorschreibe. Deswegen verstoße die bisherige Praxis auch nicht gegen das Gleichheitsgebot.
    Die Klägerin und ihr Anwalt hatten vor Gericht darauf beharrt, dass der Ethikunterricht dieselben Themen behandele wie der Religionsunterricht. Es gehe um die Vermittlung von Moral und Werten, wenn auch mit einer nicht-konfessionellen Ausrichtung. Außerdem betonten sie, dass Gruppe der konfessionslosen Schüler immer größer werde.
    Angebot in den Bundesländern unterschiedlich
    Bislang unterscheidet sich das Angebot in den Bundesländern erheblich voneinander. Schüler in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen können zum Beispiel schon in der ersten Klasse zwischen Ethik und Religion wählen. In Baden-Württemberg, dem Bundesland, in dem die Kinder der Klägerin zur Schule gehen, gibt es das Fach Ethik je nach Schulform erst ab der siebten oder achten Klasse.
    Die Klägerin kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.Eine neutrale Wertevermittlung müsse Aufgabe des Staates sein, sagte sie. "Gerade bei den Kleinen, wo das Denken beginnt, halte ich das für sehr wichtig", sagte die Freiburgerin.
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