Bibliotheken in NRW dürfen nach Gerichtsbeschluss auch an Sonntagen öffnen

Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Eine entsprechende Verordnung des Landes ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit eine Klage der Gewerkschaft Verdi abgewiesen. Die Gewerkschaft wollte zum Schutz der Angestellten die Öffnung an Sonn- und Feiertagen unterbinden lassen. Das Gericht entschied nun, dass der Einsatz von Arbeitnehmern an diesen Tagen erforderlich sei, weil die Nutzung dieser nichtkommerziellen Orte mit Theatern und Museen vergleichbar sei. Laut Urteilsbegründung sei die Einschätzung des Landes schlüssig und vertretbar. Auswertungen von Besucherzahlen mehrer Bibliotheken in den vergangen Jahren hätten erhebliche Besucherströme aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen aufgezeigt. Damit würde die Sonntagsöffnung der öffentlichen Bibliotheken die besondere kulturelle Funktion erfüllen, wie es das Gesetz vorsieht. Das Gericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.