BGH-Verhandlung: Sind Birkenstock-Sandalen Kunst?

Sind Birkenstock-Sandalen Kunst? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Birkenstock ist der Ansicht, dass die Schuhe Werke der angewandten Kunst sind und damit urheberrechtlich geschützt. Darum hat das rheinland-pfälzische Unternehmen drei Klagen gegen Konkurrenten eingereicht, die ähnlich aussehende Sandalen angeboten haben. Birkenstock-Anwalt Konstantin Wegner sagte, der Kunst-Begriff im Kontext des Urheberrechts erwecke oft den Eindruck, dass es dabei nur um zweckfreie Kunst gehe, wie ein Gemälde oder ein Musikstück. Aber seit Jahren sei rechtlich anerkannt, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann. Das hätten Gerichte etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden. In dieser Tradition sieht Birkenstock auch das Design eigener Sandalen. Konkret geht es um vier Modelle, darunter auch die Sandale mit zwei breiten Riemen, die im Film "Barbie" besondere Erwähnung fand. Der Bundesgerichtshof wird sein Urteil voraussichtlich erst später sprechen.