BGH-Urteil zum Kuttenverbot

Der Kult um die Kutte

Ein Rocker nimmt im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg) an der Urteilsverkündung zum Kuttenverbot für Rocker teil.
Ein Rocker nimmt im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg) an der Urteilsverkündung zum Kuttenverbot für Rocker teil. © picture alliance / dpa / Uli Deck
Michael Ahlsdorf im Gespräch mit Max Oppel |
"Fat Mexican" oder "Machete mit Totenkopf" – dürfen Rocker Lederwesten mit einschlägigen Abzeichen tragen, wenn Teile ihrer Organisation verboten sind?
Im Kampf um ihre symbolträchtigen Club-Lederwesten haben Rocker vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg errungen: Das Tragen der Kutten ist nicht strafbar, selbst wenn einzelne Rocker-Gruppen verboten sind. Voraussetzung ist, dass auf den Kutten die Ortsbezeichnung einer nicht verbotenen Gruppe angebracht ist, entschied der Bundesgerichtshof.
Zwei Mitglieder der "Bandidos" aus Nordrhein-Westfalen hatten geklagt, weil sie ihre Kutten ablegen mussten, nachdem zwei Bandidos-Schwestervereine verboten worden waren.
Was es mit dem "Kult um die Kutte" auf sich hat und welche Konsequenzen von dem Urteil zu erwarten sind - darüber sprechen wir mit dem Chefredakteur der "Bikers News" Michael Ahlsdorf.