BGH-Urteil: James-Bond-Figur "Miss Moneypenny" nicht geschützt

Der Name von "Miss Moneypenny" aus den James-Bond-Filmen lässt sich rechtlich nicht schützen, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Den Grund für eine entsprechende Klage hatte ein Unternehmen geliefert, das Sekretariatsdienste anbietet. Diese dürfen nun in Anspielung auf "Miss Moneypenny" weiter beworben werden. Die Figur der Sekretärin von Bonds Chef M. genieße keinen Werktitelschutz, urteilte der BGH in Karlsruhe. Es fehle sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die aus der fiktiven Figur eine unverwechselbare Persönlichkeit machen würden, hieß es. Der BGH bestätigt damit das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg. Kläger war Amazon, dort liegen inzwischen die Nutzungsrechte an den Filmwerken.