BGH setzt Urheberrechtsstreit "Kraftwerk gegen Pelhahm" erneut aus

Im über 20 Jahre dauernden Urheberrechtsstreit zwischen dem Musik-Produzenten Moses Pelham und der Elektropop-Gruppe Kraftwerk hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren erneut ausgesetzt. Der zuständige I. Zivilsenat habe entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiches, also der Nachahmung des Stils eines anderen Künstlers, vorzulegen, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Pelham und Kraftwerk streiten sich um eine zweisekündige Rhythmussequenz des Kraftwerk-Stücks "Metall auf Metall", die Pelham dem 1997 veröffentlichten Song "Nur mir" von Hip-Hop-Sängerin Sabrina Setlur unterlegte. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter sah damit sein Urheberrecht verletzt und klagte.