BGH prüft Schutzstatus von "Miss Moneypenny"

"Miss Moneypenny" - den Namen der Filmsekretärin haben die meisten Menschen schon mal gehört, auch wenn sie keine James-Bond-Filme schauen. Aber reicht das, um den Namen zu schützen? Das prüft nun der Bundesgerichtshof. Es geht darum, ob eine Firma, die Sekretariatsdienste anbietet, mit dem Namen "Moneypenny" werben darf. Zuvor hatten Gerichte bereits entschieden, dass die Figur nicht individuell genug sei, um geschützt zu werden. Miss Moneypenny ist in den Agentenfilmen die Sekretärin von Bonds Chef - oder Chefin - M. Flirts zwischen Bond und Moneypenny kommen in vielen Filmen der Reihe vor. Die Nutzungsrechten an den Bond Filmen liegen inzwischen bei der Firma Amazon, die auch die Klage übernommen hat.