BGH: Kohl-Witwe bekommt kein Geld aus Enthüllungsbuch

    Bücher mit dem Titel «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle» liegen am 07.10.2014 in Berlin bei einer Pressekonferenz auf einem Stapel.
    Seit Jahren beschäftigen die Memoiren "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" die Gerichte. © dpa
    Im Streit um das Enthüllungsbuch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" hat die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf. Das Buch greife nicht in das Persönlichkeitsrecht des CDU-Politikers ein, urteilte der Bundesgerichtshof. Die Alleinerbin des früheren Bundeskanzlers streitet seit Jahren darum, Auskunft über die Gewinne zu bekommen. Dass Meike Kohl-Richter Passagen verbieten lassen kann, bestätigte der BGH aber. Die Kohl-Memoiren hatte Heribert Schwan als Ghostwriter verfasst. Dafür nahm er 630 Gesprächs-Stunden auf Kassette auf. Doch der Autor und Kohl zerstritten sich und Schwan veröffentlichte das Buch ohne Absprache. Vor allem nicht autorisierte drastische Werturteile über Personen des öffentlichen Lebens wie Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Prinzessin Diana sorgten für Schlagzeilen. Das Buch wurde ein Bestseller.