BGH: Google muss nur nachgewiesene Falschangaben löschen

    Google-Schriftzug auf Computermonitor und Löschungsantrag, Datenlöschung von Google-Suchergebnissen.
    Die Anzeige zum Antrag auf Datenlöschung von Google-Suchergebnissen. © imago/Christian Ohde
    23.05.2023
    Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil zum sogenannten "Recht auf Vergessenwerden" im Internet bekannt gegeben. Demnach müssen Suchmaschinen wie Google fragwürdige Artikel nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen hinreichend nachweisen können, dass darin falsche Angaben enthalten sind. Suchmaschinen-Betreiber seien nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und auf die Betroffenen zuzugehen, befanden die Karlsruher Richter. Sie orientierten sich dabei an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche. Die Kläger wollten, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer bei Google auftauchen. Der BGH gab ihnen Recht in dem Punkt, dass keine Vorschaubilder in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen, also Fotos von ihnen ohne jeglichen Kontext.