BGH fällt Urteil zum Guthaben auf Festivalbändchen

    Ein voll besetztes Zuschauerfeld vor einer hell erleuchteten Festivalbühne in der Nacht.
    Die Preise auf Festivals sidn schon länger ein Aufregerthema, am BGH ging es jetzt um das Guthaben auf Festivalarmbändern. © IMAGO / Marc John
    Im Streitfall Restguthaben auf Festivalarmbändern hat der Bundesgerichtshof enschieden: Wer sich ein solches Guthaben auf einem Cashless-Armband auszahlen lässt, muss dafür keine Gebühr an die Festivalveranstalter entrichten. Das Airbeat One-Festival in Mecklenburg-Vorpommern hatte für die Rückzahlung 2,50 Euro erhoben. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Trotzdem sind die Verbraucherschützer unterlegen: Sie wollten eigentlich erreichen, dass die unrechtmäßig erhobene Gebühr an alle Besucher zurückgezahlt wird. Nach dem Urteil muss sich nun jeder selbst darum kümmern, das Geld zurück zu bekommen.