BGH fällt Urteil zum Guthaben auf Festivalbändchen

Im Streitfall Restguthaben auf Festivalarmbändern hat der Bundesgerichtshof enschieden: Wer sich ein solches Guthaben auf einem Cashless-Armband auszahlen lässt, muss dafür keine Gebühr an die Festivalveranstalter entrichten. Das Airbeat One-Festival in Mecklenburg-Vorpommern hatte für die Rückzahlung 2,50 Euro erhoben. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Trotzdem sind die Verbraucherschützer unterlegen: Sie wollten eigentlich erreichen, dass die unrechtmäßig erhobene Gebühr an alle Besucher zurückgezahlt wird. Nach dem Urteil muss sich nun jeder selbst darum kümmern, das Geld zurück zu bekommen.