Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbung des rechtspopulistischen Portals "Nius" wieder zulassen

Ein Richterbeschluss zwingt die Berliner Verkehrsbetriebe dazu, Werbung von "Nius" wieder zuzulassen. Das rechtspopulistische Portal hat laut des Berliner Verwaltungsgerichts Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. "Nius" hatte im April Werbung gebucht, außen an einem Doppeldeckerbus und in U-Bahn-Zügen. Anfang Juni erklärten die Verkehrsbetriebe die Kampagne für beendet, unter anderem wegen Sicherheitsbedenken. Nach Aussage der BVG kam es in sozialen Medien zu Aufrufen, Einrichtungen des Unternehmens zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören. Das Gericht hält diese Sicherheitsbedenken nicht für ausreichend. Die BVG will nun Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.