Berliner Facebook-Urteil

Soziale Netzwerke sind keine Briefwechsel

Das Facebook-Logo.
Großes Medienaufgebot im Kammergericht Berlin-Schöneberg nach dem Urteil im Streit um das virtuelle Erbe bei Facebook eines verstorbenen minderjährigen Mädchens © imago / Zuma Press
Von Falk Steiner · 31.05.2017
Im Streit zwischen Facebook und der Mutter eines verstorbenen Mädchens hat das Berliner Kammergericht nun ein Urteil gefällt: Die Eltern erhalten keinen Zugang zum Account ihres toten Kindes. Unser Kommentator Falk Steiner meint: Das ist richtig so.
Eines ist unbestritten: Man kann den Wunsch der Eltern nachvollziehen, gerne Klarheit haben zu wollen, ob ihr Kind sich möglicherweise selbst getötet hat. Und dass sie versuchen, das unter anderem durch Einblicknahme in die Nachrichten des Facebookprofils zu erfahren.
Und doch ist das Urteil des Berliner Kammergerichts heute richtig – so richtig, wie es in Anbetracht der Umstände nur sein kann. Denn ein Facebook-Account ist - und das liegt auch daran, wie Facebook aufgebaut ist - in seiner Gesamtheit ein massives Protokoll nicht nur eines Lebens, wenn die Nutzung entsprechend intensiv war.

Briefe von Verstorbenen sind in der Regel einsehbar

Ja, wenn im Nachlass eines Verstorbenen Briefe aufgefunden werden, so wie zum Beispiel der Deutsche Anwaltsverein argumentiert, dann sind diese für die Hinterbliebenen einsehbar. Üblicherweise handelt es sich dabei um das eine Ende der Kommunikation, nämlich die empfangenen Briefe. Die andere Hälfte, der gesendete Teil, fehlt.
Anders ist das bei Facebook-Chats. Zudem sind Briefwechsel aber auch nicht von gleicher Intensität, wie sie eine bei so vielen Nutzern in die Alltagskommunikation tief eingebettete Plattform wie Facebook mit sich bringt. Kein Mensch würde sein Sozialleben nahezu komplett per Briefpost organisieren – viele, vorwiegend junge Menschen, tun dies hingegen per Facebook heutzutage sehr wohl.

Falsches Verständnis der digitalen Kommunikation

Der Vergleich mit aufgefundenen, erratisch aufbewahrten Briefen, er hinkt nicht nur, er zeugt vor allem auch von einem Verständnis der digitalen Kommunikation, die sich nur bei Menschen einstellen kann, die diese Mittel selbst vorwiegend beruflich und eben nicht privat nutzen, denen das Gespür dafür fehlt, wie schnelle, private Kommunikation aller Kontakte in einem einzigen Facebookprofil aufläuft und untrennbar damit verbunden wird.
Der schnelle Gedankenaustausch, eine kurze Verabredung, das belanglose Gespräch, das tiefgründige Miteinander von Freunden, Flirts, Sorgen, Nöte – all das ist Teil der aufgezeichneten Kommunikation nicht nur des Profilinhabers, sondern aller am Gespräch Beteiligten.

Zweifelhafte Speicherpraxis der Plattform

Es gibt kein Anrecht Hinterbliebener - und das sollte es auch nicht geben, auch nicht für die Eltern verstorbener Kinder - in das Leben eines Verwandten und in die Leben der Kontakte des Verstorbenen so umfangreich einzudringen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass diese die zweifelhafte Speicherpraxis der Plattform mit ihrer Nutzung möglicherweise in Kauf nehmen und dass Facebook vielleicht für wirklich private Kommunikation der falsche Ort ist.
Niemand, der die Integration dieser Kommunikationsformen in den Alltag jemals ernsthaft selbst hat erfahren können, könnte das als rechtens betrachten. So unbefriedigend und traurig das im Ergebnis für die Eltern sein mag, die weiterhin damit werden leben müssen, dass Facebook mehr über den Tod ihrer Tochter wissen könnte als sie.
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