Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Kopftuchverbot für Lehrerinnen

    Eine Frau mit Kopftuch sitzt in einem Saal im Bundesverfassungsgericht.
    Das Land Berlin muss wegen der Abwesung der Beschwerde sein Neutralitätsgesetz neu schreiben. © picture-alliance / dpa / Uli Deck
    03.02.2023
    Das Bundesland Berlin kann Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nicht pauschal verbieten. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist in Berlin im Neutralitätsgesetz verankert. Dieses müsse nun möglichst bald geändert werden, sagte Berlins Justizsenatorin Kreck. Das Bundesarbeitsgericht hatte im August 2020 entschieden, dass ein Kopftuch nur verboten werden könne, wenn eine konkrete Bedrohung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität vorliege. Gegen dieses Urteil hatte das Land Berlin eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, hatte nun aber keinen Erfolg.