Beratende Kommission NS-Raubkunst soll durch Schiedsgericht ersetzt werden

Die Neuregelung der Rückgabe von NS-Raubkunst macht offenbar Fortschritte: Ein Schiedsgericht soll künftig an die Stelle der Beratenden Kommission treten. Das hierfür nötige Abkommen haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände am Mittwoch unterzeichnet - das gab die Kulturminister-Konferenz bekannt. Das Abkommen bildet die Grundlage für die mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference beschlossene Reform des Verfahrens zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Kulturstaatsministerin Roth sagte, durch die neue Schiedsgerichtbarkeit wolle Deutschland seiner historischen Verantwortung gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen Diktatur und ihren Nachkommen angemessener gerecht werden. Das Schiedsgericht soll auch einseitig anrufbar sein, etwa durch Nachfahren von Opfern - das war bei der Beratenden Kommission NS-Raubkunst nicht der Fall.