Beckstein fordert höhere Strafen gegen kriminelle Jugendliche
Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) hat davor gewarnt, die Ursachen für Jugendkriminalität ausschließlich darin zu sehen, dass zu wenig Geld und Personal zur Verfügung stehe. Dies sei eine Illusion, sagte Beckstein auf dem 54. Forum Pariser Platz in Berlin, einer Veranstaltung von Deutschlandradio Kultur und Phoenix.
Natürlich wäre es besser, wenn es mehr Polizisten und Jugendarbeit gebe. Aber auch dann würde die Jugendkriminalität nicht verschwinden. Deshalb müsse man die jugendlichen Täter, bei denen die Erziehung in den Familien versagt habe, in außerfamiliären Einrichtungen unterbringen. Dabei könnten geschlossene Heime eine durchaus wichtige Rolle spielen, weil sie die Jugendlichen von dem Einfluss ihrer Eltern fernhalten. Beckstein weiter: "Ich bin überzeugt, dass in den Fällen, wo alle Erziehung und Intervention nicht geklappt hat, wir auch höhere Strafen brauchen."
Ein weiteres Problem bestehe darin, dass bei den jugendlichen Tätern überproportional viele mit Migrationhintergrund seien. Dies sei ein Symptom für eine "nicht gut gelungene Integration". Diese Versäumnisse könnten oft entweder unter extremen Schwierigkeiten oder gar nicht mehr aufgefangen werden. "Es gibt Fälle, wo man schlichtweg sagen muss: es gibt keine Lösung mehr. Und wenn der Betreffende eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, dann trete ich dafür ein, zu sagen, du hast hier in Deutschland keinen Platz."
Die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Roth, sieht dagegen in der Abschiebung von jugendlichen Tätern mit Migrationhintergrund keine Lösung. Ihre Straffälligkeit sei "Teil unseres Problems, das in unserem Land, in unserer Gesellschaft entstanden ist". Deshalb müsse man es hier ahnden und versuchen zu verhindern. Allerdings sind für die Grünen-Politikerin schärfere Strafen kein Ausweg. Sie forderte stattdessen ein "umfassendes Konzept der Gewaltprävention", in der auch Repression eine Rolle spielen müsse. Roth forderte auch eine Verschärfung des Waffengesetzes. "Warum sagt man nicht, das Herumtragen von Messern wird verschärft? Warum gibt es in einem Entwurf des Bundesinnenministers den Vorschlag, Waffen größerer Kaliber jetzt schon an 18-Jährige zu verkaufen, und nicht den Erwerb bei 21-Jährigen zu lassen? Warum wird in der Medienkompetenz nicht in den Schulen ganz intensiv was gemacht?"
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, betonte, Jugendkriminalität sei keine Frage der Ethnie, sondern der sozialen Situation. Deshalb müsse man vor allem die Lebenschancen auf Bildung fördern. Allerdings sei das im Kampf gegen Jugendkriminalität nicht allein ausreichend, erklärte Freiberg: "Die zweite Sache, und da kommt die Polizei ins Spiel, ist das Entdeckungsrisiko für Jugendliche zu erhöhen. Das bedeutet: Polizei, damit man sie besser schnappen kann. Und der dritte Punkt beim Thema Jugendkriminalität ist immer: die Strafe muss auf dem Fuß folgen. Wenn man an diesen Punkten nichts ändert, dann wird die Situation weiter eskalieren."
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Jugendgerichtshilfen e.V., Bernd-Rüdeger Sonnen, forderte, bei der Anwendung des Jugendstrafrechts mit Augenmaß vorzugehen. Die Aufgabe dieses Strafrechts bestehe darin, Jugendliche zu befähigen, nicht wieder straffällig zu werden. Die Instrumente müssten bei den Jugendlichen wirksam sein. In diesem Zusammenhang verwies Sonnen auf die bereits vorhandenen Strafmöglichkeiten.
So sei die Bewährungsstrafe die zweithärteste Sanktion, die man in Deutschland habe. Auch die Jugendstrafe, die bis zu zehn Jahren betrage, sei ausreichend. "Und was zehn Jahre bedeuten! Überlegen Sie mal aus der Perspektive eines 17jährigen! Und dann wollen wir diese zehn Jahre Freiheitsstrafe noch mal toppen und noch mal fünf Jahre draufsetzen – das alles kann es nicht sein. Das ist kein Rezept, was Opfer schützt, sondern was zusätzlich Opfer schafft."
Ein weiteres Problem bestehe darin, dass bei den jugendlichen Tätern überproportional viele mit Migrationhintergrund seien. Dies sei ein Symptom für eine "nicht gut gelungene Integration". Diese Versäumnisse könnten oft entweder unter extremen Schwierigkeiten oder gar nicht mehr aufgefangen werden. "Es gibt Fälle, wo man schlichtweg sagen muss: es gibt keine Lösung mehr. Und wenn der Betreffende eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, dann trete ich dafür ein, zu sagen, du hast hier in Deutschland keinen Platz."
Die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Roth, sieht dagegen in der Abschiebung von jugendlichen Tätern mit Migrationhintergrund keine Lösung. Ihre Straffälligkeit sei "Teil unseres Problems, das in unserem Land, in unserer Gesellschaft entstanden ist". Deshalb müsse man es hier ahnden und versuchen zu verhindern. Allerdings sind für die Grünen-Politikerin schärfere Strafen kein Ausweg. Sie forderte stattdessen ein "umfassendes Konzept der Gewaltprävention", in der auch Repression eine Rolle spielen müsse. Roth forderte auch eine Verschärfung des Waffengesetzes. "Warum sagt man nicht, das Herumtragen von Messern wird verschärft? Warum gibt es in einem Entwurf des Bundesinnenministers den Vorschlag, Waffen größerer Kaliber jetzt schon an 18-Jährige zu verkaufen, und nicht den Erwerb bei 21-Jährigen zu lassen? Warum wird in der Medienkompetenz nicht in den Schulen ganz intensiv was gemacht?"
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, betonte, Jugendkriminalität sei keine Frage der Ethnie, sondern der sozialen Situation. Deshalb müsse man vor allem die Lebenschancen auf Bildung fördern. Allerdings sei das im Kampf gegen Jugendkriminalität nicht allein ausreichend, erklärte Freiberg: "Die zweite Sache, und da kommt die Polizei ins Spiel, ist das Entdeckungsrisiko für Jugendliche zu erhöhen. Das bedeutet: Polizei, damit man sie besser schnappen kann. Und der dritte Punkt beim Thema Jugendkriminalität ist immer: die Strafe muss auf dem Fuß folgen. Wenn man an diesen Punkten nichts ändert, dann wird die Situation weiter eskalieren."
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Jugendgerichtshilfen e.V., Bernd-Rüdeger Sonnen, forderte, bei der Anwendung des Jugendstrafrechts mit Augenmaß vorzugehen. Die Aufgabe dieses Strafrechts bestehe darin, Jugendliche zu befähigen, nicht wieder straffällig zu werden. Die Instrumente müssten bei den Jugendlichen wirksam sein. In diesem Zusammenhang verwies Sonnen auf die bereits vorhandenen Strafmöglichkeiten.
So sei die Bewährungsstrafe die zweithärteste Sanktion, die man in Deutschland habe. Auch die Jugendstrafe, die bis zu zehn Jahren betrage, sei ausreichend. "Und was zehn Jahre bedeuten! Überlegen Sie mal aus der Perspektive eines 17jährigen! Und dann wollen wir diese zehn Jahre Freiheitsstrafe noch mal toppen und noch mal fünf Jahre draufsetzen – das alles kann es nicht sein. Das ist kein Rezept, was Opfer schützt, sondern was zusätzlich Opfer schafft."