Bayerischer Landtag debattiert neues Gesetz zur Rundfunkreform

Was nach Routine klingt, birgt politischen Streit: Der bayerische Landtag hat sich mit einem Gesetzentwurf zur Rundfunkreform befasst. Formal geht es darum, den von allen Bundesländern gezeichneten Medien-Reformstaatsvertrag in Bayern umzusetzen. Doch die Staatsregierung plante weitere Anpassungen: Ein erster Entwurf sah vor, dass das BR-Fernsehen eine verbindliche Quote von 60 Prozent reiner Information senden muss. Dieser Entwurf wurde nach Kritik von Journalistenverbänden verändert: Nun gibt es zwar immer noch eine 60-Prozent-Quote; sie umfasst neben Information aber auch Bildung und Kultur. Die Grünen im bayerischen Landtag sprachen laut Medien von einem "unzulässigen Eingriff in die Programmautonomie" des BR; auch die SPD mahnte Unabhängigkeit an. Der AfD gingen die Änderungsvorschläge nicht weit genug. Der Abgeordnete Nolte etwa forderte bei der Debatte, dass der BR "einen Großteil seiner Belegschaft austauschen" müsste. Seiner Ansicht nach beschränkt sich die Meinungsvielfalt im "Staatsfunk" auf "links, ganz links, linksradikal und linksextrem". Der Entwurf wird jetzt im Parlament weiter beraten. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027.