Basis für Rechtsfrieden
Karlsruhe hat gesprochen, und alle sind zufrieden. Das könnte man dem konkreten Urteil zuschreiben, und zum Teil mag das auch zutreffen. Mindestens ebenso sehr aber ist der heutige Tag bloß der berechenbare Schlusspunkt hinter einem immer mehr ritualisierten Streit, einer Auseinandersetzung um gut und böse in der Koalition.
Es ist sozusagen die angekündigte Demontage einer Ikone. Für die einen war die Online-Durchsuchung des privaten Computers - zumindest nach außen - das Symbol des Überwachungsstaates, personifiziert durch Wolfgang Schäuble, für die anderen, vor allem für den Bundesinnenminister selbst, das greifbare Zeichen, dass sich die Demokratie wehrhaft zeigt. Beides war schon immer ein wenig hoch gegriffen. Was die Sicherheit betrifft: Es sind wenige extreme Fälle denkbar, in denen die Online-Durchsuchung in ihrer schärfsten Form, das Ausspähen der Festplatte, nötig ist. Ob es unerlässlich ist, ist nicht ausgemacht, denn immerhin wäre es vorher auch noch möglich, die Festplatte zu beschlagnahmen oder E-Mails und Internet-Verkehr des Verdächtigen zu beobachten. Und der Überwachungsstaat? Zumindest der SPD will man diese Ängste und die tiefe rechtsstaatliche Empörung so recht nicht glauben. Spät hat sie die Gefahren im Gesetzentwurf erkannt, lange gab es in der Partei keine Einigkeit. Und wenn noch ein Punkt fehlte, um die Glaubwürdigkeit des kleineren Koalitionspartners in dieser Frage zu untergraben, so ist es die heutige Ankündigung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Entgegen früheren Aussagen will sie nun auch bei der Strafverfolgung, in ihrem ureigenen Bereich, prüfen, ob der Blick auf die Festplatte nicht vielleicht doch nützlich sein könnte.
So unbefriedigend die Berliner Debatte also in Teilen gewesen sein mag, so ernsthaft ist der Anlass. Denn um ein Ja oder Nein zur Online-Durchsuchung ist es wohl auch denen nicht gegangen, die in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Die Aufgabe der Verfassungsrichter war es, klarzumachen, dass nicht dort rechtsfreie Räume bestehen, wo das Grundgesetz zu alt war, Gefahren vorauszusehen. Klarzumachen, dass der unbeschränkte Zugriff des Staates da nicht angehen kann, wo jeder rechtsstaatlich sensible Ermittler selbst ins Grübeln kommen müsste.
Welche Folgen die Antwort der Verfassungsrichter haben wird, lässt sich heute noch nicht einmal ansatzweise vorhersagen. Ihre Lösung ist gleichzeitig kühn und pragmatisch. Sie passt nicht so recht ins Gebäude des Grundrechtsschutzes, sie gibt mal mehr, weil sie ein neues Computergrundrecht erfindet, mal weniger, weil sie die Hürden niedriger legt, als es die fein ziselierte Rechtsprechung bisher in vergleichbaren Fällen verlangte. Vielleicht muss das so sein, wenn die Verfassung der neuen Technik nicht gewachsen ist. Vielleicht hat es auch einfach der Grundgesetzgeber - das heißt im Moment: die Koalition - versäumt, selbst die Verfassung anzupassen.
Eines aber ist immerhin gelungen: Das Urteil schafft Grenzen und ist trotzdem für die Ermittler handhabbar, und das heißt: Es gibt die Basis für Rechtsfrieden, und das ist immerhin eine der wichtigsten Funktionen des Gerichts.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung
Karlsruhe hat gesprochen, und alle sind zufrieden. Das könnte man dem konkreten Urteil zuschreiben, und zum Teil mag das auch zutreffen. Mindestens ebenso sehr aber ist der heutige Tag bloß der berechenbare Schlusspunkt hinter einem immer mehr ritualisierten Streit, einer Auseinandersetzung um gut und böse in der Koalition.
So unbefriedigend die Berliner Debatte also in Teilen gewesen sein mag, so ernsthaft ist der Anlass. Denn um ein Ja oder Nein zur Online-Durchsuchung ist es wohl auch denen nicht gegangen, die in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Die Aufgabe der Verfassungsrichter war es, klarzumachen, dass nicht dort rechtsfreie Räume bestehen, wo das Grundgesetz zu alt war, Gefahren vorauszusehen. Klarzumachen, dass der unbeschränkte Zugriff des Staates da nicht angehen kann, wo jeder rechtsstaatlich sensible Ermittler selbst ins Grübeln kommen müsste.
Welche Folgen die Antwort der Verfassungsrichter haben wird, lässt sich heute noch nicht einmal ansatzweise vorhersagen. Ihre Lösung ist gleichzeitig kühn und pragmatisch. Sie passt nicht so recht ins Gebäude des Grundrechtsschutzes, sie gibt mal mehr, weil sie ein neues Computergrundrecht erfindet, mal weniger, weil sie die Hürden niedriger legt, als es die fein ziselierte Rechtsprechung bisher in vergleichbaren Fällen verlangte. Vielleicht muss das so sein, wenn die Verfassung der neuen Technik nicht gewachsen ist. Vielleicht hat es auch einfach der Grundgesetzgeber - das heißt im Moment: die Koalition - versäumt, selbst die Verfassung anzupassen.
Eines aber ist immerhin gelungen: Das Urteil schafft Grenzen und ist trotzdem für die Ermittler handhabbar, und das heißt: Es gibt die Basis für Rechtsfrieden, und das ist immerhin eine der wichtigsten Funktionen des Gerichts.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung
Karlsruhe hat gesprochen, und alle sind zufrieden. Das könnte man dem konkreten Urteil zuschreiben, und zum Teil mag das auch zutreffen. Mindestens ebenso sehr aber ist der heutige Tag bloß der berechenbare Schlusspunkt hinter einem immer mehr ritualisierten Streit, einer Auseinandersetzung um gut und böse in der Koalition.