Kuckuckskinder

Welches Recht haben Scheinväter?

Ein Neugeborenes liegt auf einem männlichen Arm und schaut zur Kamera.
Sehr süß, aber möglicherweise nicht vom Ehemann. © Imago
Markus Wehner im Gespräch mit Katja Schlesinger und Frank Meyer · 29.08.2016
Sogenannte Scheinväter sollen künftig mehr Rechte bekommen, der wahre Erzeuger eines Kuckuckskinds durch eine Auskunftspflicht der Mutter ermittelt werden. Der Familienrechtler Markus Wehner hat starke Zweifel, ob die Initiative von Justizminister Heiko Maas der Weisheit letzter Schluss ist.
Mütter von sogenannten Kuckuckskindern sollen künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Justizministerium erarbeitet hat.
In dem Entwurf heißt es wörtlich: "Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat." Auf Deutsch: Die Frau muss sagen, mit wem sie geschlafen hat.

Mehr Rechtssicherheit bei Regressforderungen

Justizminister Heiko Maas (SPD) will mit dem neuen Gesetz nach eigenen Worten mehr Rechtssicherheit bei Regressforderungen der sogenannten Scheinväter herstellen.
Der Famillienrechtler Markus Wehner ist von der Initiative nicht wirklich überzeugt. Die bisherige Rechtslage sei nicht ausreichend geregelt und für die Scheinväter "ein wenig dürftig" gewesen, sagte er im Deutschlandradio Kultur.
Andererseits sind Prozesse, bei denen der Ehemann gerichtlich von seiner Frau verlangt, den wahren Erzeuger des vermeintlich gemeinsamen Kindes preiszugeben, laut Wehner zwar praktisch vorstellbar. Dennoch werde in einem solchen Fall eine "große Streitkulisse" aufgebaut, der bestehende Familienverbund werde auseinander gerissen, und die Ehe sei dann "nahezu zerstört".
(ahe)
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