Ausschluss linker Buchläden: Kulturrat-Geschäftsführer zieht Vergleich zu Radikalenerlass

    Olaf Zimmermann, Geschaeftsfuehrer, Deutscher Kulturrat.
    Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Deutscher Kulturrat. © imago images / Reiner Zensen / Reiner Zensen via www.imago-images.de
    Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) war in die Kritik geraten, weil er drei linke Buchläden von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen hatte. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, hat dies nun mit dem Vorgehen gegen mutmaßliche Verfassungsfeinde in der alten Bundesrepublik verglichen. Die heutige Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens sei "nichts anderes als ein Radikalenerlass mit anderem Namen", schreibt er im "Kulturpolitischen Wochenreport". Das Haber-Verfahren sieht die Überprüfung von Empfängern staatlicher Förderung durch den Verfassungsschutz vor. Der Unterschied zum Radikalenerlass sei allerdings, so Zimmermann, dass sich das staatliche Vorgehen heute nicht gegen Menschen richte, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, sondern gegen Personen und Organisationen, die mit staatlichen Preisen ausgezeichnet oder eine öffentliche Kulturförderung erhalten wollten. Aus Sicht des Kulturrats-Geschäftsführers macht dies "die Sache noch schlimmer", da die Kultur durch die Kunstfreiheits-Garantie des Grundgesetzes vor Übergriffen des Staates geschützt sein sollte.