Auslieferung von John Demjanjuk
Das fast schon groteske Tauziehen um den mutmaßlichen NS- Verbrecher John Demjanjuk ist zu Ende. Einem rechtstaatlichen Verfahren steht nichts mehr im Wege. Die deutsche Justiz ist davon überzeugt, Demjanjuk die Beteiligung an der Ermordung von 29.000 Kindern, Frauen und Männern im Vernichtungslager Sobibor nachweisen zu können.
Dass der 89-Jährige sich erst jetzt in Deutschland verantworten muss, ist typisch für die an Versäumnissen reiche Geschichte der juristischen Aufarbeitung des millionenfachen Mordes durch das NS-Regime und seine Helfershelfer. Wie so viele NS-Täter konnte Demjanjuk Jahrzehnte zunächst in Deutschland, dann in den USA unbehelligt leben. In der Bundesrepublik fehlte über viele Jahre der politische und juristische Wille, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Die Ausrede, man habe nur Befehle ausgeführt, verhalf Unzähligen zum Freispruch. Verjährungsfristen kamen Tausenden von Handlangern der NS-Mordmaschinerie zugute, die Schreibtischtäter, die an der Planung und Organisation der Ermordung der Juden beteiligt waren, konnten in der Regel in aller Ruhe ihre Pension verzehren, während die Opfer um ihre Entschädigung kämpfen mussten. Die Zahl der Verurteilten blieb gering, es waren rund 6500, und die Strafen fielen oft außerordentlich milde aus.
Das Ergebnis dieser Verschleppung war, dass jedes NS-Verfahren zunehmend ein Wettlauf gegen die Zeit wurde – mit hoch betagten Zeugen und Angeklagten, die inzwischen das Greisenalter von 80 bis 90 Jahren erreicht haben.
Das veranlasst manche zu der Frage, ob man diese alten, hinfälligen, Männer noch vor Gericht stellen oder nicht einfach in Ruhe sterben lassen sollte. Darin zeigt sich ein Mitgefühl, das den Opfern auch nach dem Ende des Nationalsozialismus lange in der deutschen Öffentlichkeit nicht zuteil wurde und das als Richtschnur im Falle der NS-Täter nicht taugt.
Mord verjährt nicht. Die Justiz ist also verpflichtet, Demjanjuk und möglicherweise noch andere, auf freiem Fuß befindliche, mutmaßliche NS-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Es darf nicht sein, dass sich jemand, dem die furchtbarsten und unmenschlichsten Verbrechen zur Last gelegt werden, durch Tricks und schlichtes Altwerden, der Verantwortung entziehen kann. Zudem kann Demjanjuk sich auf ein rechtstaatliches Verfahren verlassen, das alles andere als unmenschlich ist, sondern jederzeit seinen Gesundheitszustand berücksichtigen wird. Es geht aber vor allem um späte Gerechtigkeit für die Opfer und die Erinnerung an ihr Leiden, es geht um die bleibende Verantwortung der Deutschen für die NS-Vergangenheit, und es geht um die historische Wahrheit. Ob Demjanjuk eines Tages tatsächlich ins Gefängnis muss, ist demgegenüber zweitrangig.
Das Ergebnis dieser Verschleppung war, dass jedes NS-Verfahren zunehmend ein Wettlauf gegen die Zeit wurde – mit hoch betagten Zeugen und Angeklagten, die inzwischen das Greisenalter von 80 bis 90 Jahren erreicht haben.
Das veranlasst manche zu der Frage, ob man diese alten, hinfälligen, Männer noch vor Gericht stellen oder nicht einfach in Ruhe sterben lassen sollte. Darin zeigt sich ein Mitgefühl, das den Opfern auch nach dem Ende des Nationalsozialismus lange in der deutschen Öffentlichkeit nicht zuteil wurde und das als Richtschnur im Falle der NS-Täter nicht taugt.
Mord verjährt nicht. Die Justiz ist also verpflichtet, Demjanjuk und möglicherweise noch andere, auf freiem Fuß befindliche, mutmaßliche NS-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Es darf nicht sein, dass sich jemand, dem die furchtbarsten und unmenschlichsten Verbrechen zur Last gelegt werden, durch Tricks und schlichtes Altwerden, der Verantwortung entziehen kann. Zudem kann Demjanjuk sich auf ein rechtstaatliches Verfahren verlassen, das alles andere als unmenschlich ist, sondern jederzeit seinen Gesundheitszustand berücksichtigen wird. Es geht aber vor allem um späte Gerechtigkeit für die Opfer und die Erinnerung an ihr Leiden, es geht um die bleibende Verantwortung der Deutschen für die NS-Vergangenheit, und es geht um die historische Wahrheit. Ob Demjanjuk eines Tages tatsächlich ins Gefängnis muss, ist demgegenüber zweitrangig.